Oh man,
man sei nachsichtig mit mir, aber wenn ich Dich so lese.....
Zitat:
Übrigens habe und hatte ich meine Kinder immer: nach dem mein Mann sich trennte, hatte er kein Interesse mehr an seinen Kindern - das war vor 5 Jahren. Ich hatte - trotz Halbtagstätigkeit - die Kinder immer, auch in den Ferien. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man Umgangspflicht nicht erzwingen sollte.
Hier geht es aber erstmal doch nicht um Deine Kinder, oder?
Bounty hat geschrieben:
Die Exfrau meines Freundes möchte eine gerichtliche Vereinbarung wegen des Umgangs. Die Kinder sind 7J und 9J alt. Wir haben beide alle zwei Wochen von Samstag morgen bis Sonntag abend, da mein Freund Freitags länger arbeitet und wir 70 km weiter weg wohnen. Seine Frau möchte aber die Kinder schon am Freitag "los" haben - da ist die Disco besser.
Der Vater hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang. Üblich ist in dem Alter alle 14 Tage, durchaus von Fr. bis So. und halbe Ferien.
Zitat:
Sie hat sich wegen eines anderen Mannes von ihm getrennt, mit dem sie aber auch nicht mehr zusammen ist. Hat wieder einen neuen Freund, der bei ihr wohnt.
Und was hat das mit dem recht der kinder auf Umgang mit dem vater zu tun?
Zitat:
Wenn seine Kinder bei uns sind, ist die Kleine nach 3 Tagen krank mit Bauchweh, Fieber usw., weil sie Sehnsucht nach ihrer Mutter hat. Ist das förderlich, die Kinder zu zwingen?
Oh man. Weißt Du was, mich wunderts nicht dass die kleine Bauchweh hat UND sie tut mir unendlich leid.
Zitat:
Wir haben jetzt einmal ein WE getauscht, an dem wir nicht konnten und die Kids dann zweimal hintereinander genommen. Dies passte ihr nicht, so dass nun ein Anwaltsschreiben vorliegt.
Kinder brauchen berechenbare Zeiten, Kontinuität. Was heißt ihr habt getauscht? War das gemeinsam abgesprochen oder habt ihr beschlossen?
Der Vater sollte in eine Familienberatungsstelle gehen und sich neutral im Sinne seiner Kinder beraten lassen.
hörnchen