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 Umgang von Bounty
Hallo,

wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Die Exfrau meines Freundes möchte eine gerichtliche Vereinbarung wegen des Umgangs. Die Kinder sind 7J und 9J alt. Wir haben beide alle zwei Wochen von Samstag morgen bis Sonntag abend, da mein Freund Freitags länger arbeitet und wir 70 km weiter weg wohnen. Seine Frau möchte aber die Kinder schon am Freitag "los" haben - da ist die Disco besser.

Sie hat sich wegen eines anderen Mannes von ihm getrennt, mit dem sie aber auch nicht mehr zusammen ist. Hat wieder einen neuen Freund, der bei ihr wohnt.

Beide wohnten in einem eigenen Haus, das schon bezahlt war. Er hat das Feld geräumt, ihr das Haus gegen geringe Auszahlung überlassen und mich kennengelernt. Natürlich wollte sie ihn zwischenzeitlich zurück, schon aus materiellen Gründen. Hatte auch Kämpfe auszustehen mit dieser Dame.

Wir haben die Kinder eine Woche in den Sommerferien, einige Tage in den Herbst-, Winter- und Osterferien.

Mein Freund und ich haben zusammen ein Haus gemietet - da ich selbst zwei Kinder habe - 16 J und 11 J - haben wir für seine Kinder kein eigenes Zimmer. Seine Tochter langweilt sich bei uns sehr - keine Freundin in Sicht - sein Sohn spielt viel mit meinem 11-Jährigen. Wir fahren Skates, Fahrrad, gehen schwimmen, spazieren u.ä. Aus finanziellen Gründen - teure Miete, Unterhalt für die Kids - können wir nicht jedesmal teure Sachen unternehmen.

Nun will seine Ex gerichtlich durchsetzen, dass er die Kinder am Freitag Abend holen muss und die hälftigen Ferien. Wenn seine Kinder bei uns sind, ist die Kleine nach 3 Tagen krank mit Bauchweh, Fieber usw., weil sie Sehnsucht nach ihrer Mutter hat. Ist das förderlich, die Kinder zu zwingen?

Zweimal durfte er seine Kids am Wochenende nicht holen, die Mutter weigerte sich, manchmal darf er anrufen, manchmal drückt sie auf Gabel, während er mit seinen Kindern telefoniert. Wie würde hier ein Richter entscheiden?

Wir haben jetzt einmal ein WE getauscht, an dem wir nicht konnten und die Kids dann zweimal hintereinander genommen. Dies passte ihr nicht, so dass nun ein Anwaltsschreiben vorliegt.

Würde mich freuen, wenn jemand antworten würde.

Übrigens habe und hatte ich meine Kinder immer: nach dem mein Mann sich trennte, hatte er kein Interesse mehr an seinen Kindern - das war vor 5 Jahren. Ich hatte - trotz Halbtagstätigkeit - die Kinder immer, auch in den Ferien. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man Umgangspflicht nicht erzwingen sollte.


 Umgang von hörnchen
Oh man,



man sei nachsichtig mit mir, aber wenn ich Dich so lese.....



Zitat:
Übrigens habe und hatte ich meine Kinder immer: nach dem mein Mann sich trennte, hatte er kein Interesse mehr an seinen Kindern - das war vor 5 Jahren. Ich hatte - trotz Halbtagstätigkeit - die Kinder immer, auch in den Ferien. Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man Umgangspflicht nicht erzwingen sollte.




Hier geht es aber erstmal doch nicht um Deine Kinder, oder?



Bounty hat geschrieben:

Die Exfrau meines Freundes möchte eine gerichtliche Vereinbarung wegen des Umgangs. Die Kinder sind 7J und 9J alt. Wir haben beide alle zwei Wochen von Samstag morgen bis Sonntag abend, da mein Freund Freitags länger arbeitet und wir 70 km weiter weg wohnen. Seine Frau möchte aber die Kinder schon am Freitag "los" haben - da ist die Disco besser.




Der Vater hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Umgang. Üblich ist in dem Alter alle 14 Tage, durchaus von Fr. bis So. und halbe Ferien.



Zitat:
Sie hat sich wegen eines anderen Mannes von ihm getrennt, mit dem sie aber auch nicht mehr zusammen ist. Hat wieder einen neuen Freund, der bei ihr wohnt.




Und was hat das mit dem recht der kinder auf Umgang mit dem vater zu tun?



Zitat:
Wenn seine Kinder bei uns sind, ist die Kleine nach 3 Tagen krank mit Bauchweh, Fieber usw., weil sie Sehnsucht nach ihrer Mutter hat. Ist das förderlich, die Kinder zu zwingen?




Oh man. Weißt Du was, mich wunderts nicht dass die kleine Bauchweh hat UND sie tut mir unendlich leid.



Zitat:

Wir haben jetzt einmal ein WE getauscht, an dem wir nicht konnten und die Kids dann zweimal hintereinander genommen. Dies passte ihr nicht, so dass nun ein Anwaltsschreiben vorliegt.




Kinder brauchen berechenbare Zeiten, Kontinuität. Was heißt ihr habt getauscht? War das gemeinsam abgesprochen oder habt ihr beschlossen?



Der Vater sollte in eine Familienberatungsstelle gehen und sich neutral im Sinne seiner Kinder beraten lassen.



hörnchen


 Umgang von yvonne-juju
Was sagen denn die Kinder dazu?!

Wollen sie von Frreitag bis Sonntag zu ihrem Vater?

Und die Hälfte von den Ferien?!



Und wo liegt das Problem die Kinder schon von Feiteg bis Sonntag zu nehmen!!!???



Habt ihr keine lust auf die Kinder?!



Zitat:
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass man Umgangspflicht nicht erzwingen sollte.




Quelle: http://www.elternimnetz.de/cms/paracms. ... e_id=282#1







Wer hat ein Recht auf Umgang?



Ein Recht auf Umgang haben:



- das Kind und



- jeder Elternteil.



Jeder Elternteil hat aber auch die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind.

_________________
Erzeuger ist nicht gleich Vater!!!


 Umgang von Biggi Liz
Hallo Bounty

kannst du die Kinder nicht Freitags abholen? Oder will die Mutter das nicht? Ich meine, man kann die Kinder nicht zwingen, aber warum hat die Kleine immer Bauchweh? Redet ihr die Mutter vieleicht ein schlechtes Gewissen ein?



VG Biggi Liz


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