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 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit von November
Ich habe die Absicht mich aus diversen Gruenden (jahrelange emotionale Erpressung, sehr unterschiedliche Auffassung von Kindererziehung, wobei Gespraechsversuche ohne Einsicht seinerseits erfolglos blieben) von meinem Mann zu trennen. Wir haben zwei Kinder im Alter von 2 und 6 Jahren. Mein Mann ahnt nichts von einer Trennung und denkt eigentlich auch nicht daran. Meine Frage ist, gibt es bereits im Trennungsjahr rechtliche Regelungen? Ich bin nicht dagegen, dass er die Kinder trifft, aber am liebsten unter Betreuung und will auf jeden Fall verhindern, dass er mit den Kindern ins Ausland reist (habe Angst vor Entfuehrung). Wir sind zwar beide Staatsbuerger aber mein Mann stammt urspruenglich aus einem anderen Land.


 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit von Moehrenmolch
November hat geschrieben:
Ich habe die Absicht mich ... von meinem Mann zu trennen.

Wir haben zwei Kinder im Alter von 2 und 6 Jahren.

Mein Mann ahnt nichts von einer Trennung und denkt eigentlich auch nicht daran.



Meine Frage ist, gibt es bereits im Trennungsjahr rechtliche Regelungen?


Willkommen zunächst einmal.



Selbstverständlich gibt es genaue Regelungen, gerade was gemeinsame Kinder betrifft.



Ich vermute mal, Du willst das ABR (Aufenthaltsbestimmungrecht) für die Kinder?

Das Sorgerecht ist im Normalfall immer ein gemeinsames.





November hat geschrieben:

Ich bin nicht dagegen, dass er die Kinder trifft, aber am liebsten unter Betreuung

und will auf jeden Fall verhindern, dass er mit den Kindern ins Ausland reist

(habe Angst vor Entfuehrung).


Verständlich, leider aber nicht zu regeln.

Wenn er Umgang hat, kann er in dieser Zeit mit den Kindern reisen wohin er will.



Betreuter Umgang setzt voraus, daß irgendetwas Negatives passiert ist.

Dazu müßtest Du schon mehr sagen. Nur auf Verdacht hin macht da kein Richter

etwas in dieser Hinsicht.





November hat geschrieben:
Wir sind zwar beide Staatsbuerger aber mein Mann stammt urspruenglich aus einem anderen Land.


Mit "Staatsbürger" meinst Du vermutlich "deutsche Staatsbürger".

Das spielt hier übrigens keine allzugroße Rolle.



Alles Gute,



Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit von hörnchen
Hallo November,



November hat geschrieben:
Ich habe die Absicht mich aus diversen Gruenden (jahrelange emotionale Erpressung, sehr unterschiedliche Auffassung von Kindererziehung,




wo liegen denn die unterschiede z.B.?



Zitat:
Ich bin nicht dagegen, dass er die Kinder trifft, aber am liebsten unter Betreuung




Wie würdest Du das denn begründen? Davon ab gibt es ggf. betreuten Umgang nur ein paar mal da dieser sehr teuer ist.



Zitat:
und will auf jeden Fall verhindern, dass er mit den Kindern ins Ausland reist (habe Angst vor Entfuehrung).




Dann solltest Du das ABR beantragen. Für den Fall einer Entführung gibt es auch Gesetze.



Ich halte es für sehr wichtig dass Du Dir vorab real in einer Beratungssstelle der im besten Fall auch eine Rachtsberatung angegliedert ist Hilfe suchst.



hörnchen


 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit von November
Zuerst einmal vielen Dank fuer das willkommen und vielen Dank fuer die schnellen Antworten. :)



Wir sind beide deutsche Staatsbuerger, das Wort habe ich wohl vergessen. ;)



Ja, mir schwebt vor, dass ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme. Gibt es derartige Regelungen schon waehrend der Trennungszeit oder erst nachdem die Scheidung rechtskraeftig ist?



An betreutes Besuchsrecht habe ich eben gedacht sozusagen als Aufpasser, dass er die Kinder nicht entfuehren kann.



Mit unterschiedlichen Erziehungsauffassungen meine ich, dass fuer meinen Mann gewaltfreie Erziehung leider keine Selbstverstaendlichkeit ist. Er hat unseren Grossen schon mehrmals geschlagen, immer in Situationen in denen unser Sohn aufmuepfig war, und bereut nicht, sondern hat sein Vorgehen als legitim verteidigt. Ausserdem ist er sehr dominant und erwartet bedingungslosen Gehorsam - Kinder haben nicht aufmuepfig zu sein. Er selbst wurde so erzogen und schafft es nicht, sich darueber hinwegzusetzen. Dieser Erziehung will ich meine Kinder auf Dauer nicht aussetzen.



Ja, fuer den Fall der Entfuehrung gibt es Gesetze, die nuetzen aber nur fuer Laender, die das Haager Rueckfuehrungsabkommen abgeschlossen haben und mein Mann stammt aus einen Land, das dieses nicht abgeschlossen hat.



Gibt es Beratungsstellen, die auch per email beraten? Komplizierend kommt hinzu, dass wir in einem anderen nicht-europaeischen Land leben (nicht das Herkunftsland meines Mannes).


 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit von Moehrenmolch
November hat geschrieben:
Ja, mir schwebt vor, dass ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme.

Gibt es derartige Regelungen schon waehrend der Trennungszeit ...?


Ja. Mußt Du beantragen.



Aber überleg Dir den Zeitpunkt gut. Denn ab da weiß "er" ja Bescheid...



:/ Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit von November
Moehrenmolch hat geschrieben:
November hat geschrieben:
Ja, mir schwebt vor, dass ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekomme.

Gibt es derartige Regelungen schon waehrend der Trennungszeit ...?


Ja. Mußt Du beantragen.



Aber überleg Dir den Zeitpunkt gut. Denn ab da weiß "er" ja Bescheid...



:/ Fred




Klar, irgendwann muss er ja Bescheid wissen.

Genau ueberlege ich so genau, wie ich das anstelle. :juggle:



Also zu der praktischen Frage: wie beantrage ich das ABR und wie laeuft das ab?


 Rechtliche Regelung waehrend der Trennungszeit von Moehrenmolch
November hat geschrieben:
Also zu der praktischen Frage:

wie beantrage ich das ABR und wie laeuft das ab?


Na, Du mußt das in D beim Familiengericht beantragen.

Das setzt aber einiges voraus.



Ich tu mich etwas schwer dazu Genaues zu sagen, wenn Du im nicht-europäischen Ausland wohnst:



November hat geschrieben:
Ja, fuer den Fall der Entfuehrung gibt es Gesetze, die nuetzen aber nur fuer Laender,

die das

Haager Rueckfuehrungsabkommen abgeschlossen haben und mein Mann stammt

aus einen Land, das dieses nicht abgeschlossen hat.



(...)Komplizierend kommt hinzu, dass wir in einem anderen nicht-europaeischen

Land leben (nicht das Herkunftsland meines Mannes).


Tja, das kann viel heißen...



:rolleyes: Fred

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