be hat geschrieben:
was kann man tun, wenn man das gefühl hat, dass der richter nicht unparteiisch bzw. untätig ist. wie genau funktioniert eine dienstaufsichtsbeschwerde bzw. hat diese irgendwelche nachteile für den beschwerdesteller?
Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es nicht bei Richtern.
Nach den Erfahrungen mit den Nazis und ihren Verbiegungen des Rechts (Freisler, "Volksgerichtshof") wurde in der BRD der Richter unabhängig und unangreifbar gestellt.
Der Richter hat generell keinen "Vorgesetzten".
Man kann einen "Befangenheitsantrag" (eigentlich "Ablehnungsgesuch" stellen, der jedoch in 99% der Fälle als unbegründet abgelehnt werden wird, bei Familienrichtern dann vom Vorsitzenden des Amtsgerichts. Rechtsmittel gegen die Ablehnung keine! - Manchmal kann es aus TAKTISCHEN Erwägungen klug sein, Befangenheitsanträge (auch mehrmals!) zu stellen.
Ist immer viel Arbeit für den Richter, weil er eine "Dienstliche Stellungnahme" dazu verfassen muß.
Stoppt aber das Verfahren (wegen §47 ZPO), weil er in der Sache nicht mehr entscheiden darf, solange der Befangenheitsantrag noch nicht entschieden wurde.

Fred
http://de.wikipedia.org/wiki/Ablehnungsgesuch