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 Allgemeine Fragen? von Sky
Hallo,



meine Frau hat nach einem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht. Zugewinnausgleichsansprüche bestehen nicht. und sonst ist auch alles geklärt.



meine Fragen sind:

ich habe mehrere Formular vom Gericht bekommen.

-Fragebogen zum Versorgungsausgleich

Soll ich ausgefüllt zum Gericht schicken, dass ist klar.



aber



-Antrag auf Kontenklärung

Was ist das? Muss ich das ausfüllen? Wo schicke ich das hin?



-Entgeltbescheinigung/Entgeltvorausberechnung

Füllt das mein Arbeitgeber aus? Er muss es auf jeden fall unterschreiben!

Wo schicke ich das hin? Gericht?



-Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten

Ich denke, den brauche ich nicht, da keine Kinder da sind.



Gib es vielleicht irgendwo eine online hilfen, wie man die Formulare ausfüllt? Wer denkt sich nur so einen Sch.... aus???



Wie sieht es dann mit den Kosten aus? Sie hat einen Anwalt, ich werde wohl keinen nehmen, da alles geklärt ist. (Naja, bis auf die Tatsache, das ich Schwierigkeiten mit den Formularen hab :-) )

Muss ich ihren Anwalt auch mitbezahlen? oder werden ich nur an den Gerichtskosten beteiligt???



Danke schon mal für eure Hilfe!


 Allgemeine Fragen? von hörnchen
Hallo Sky,



das liest sich doch prima!



Zitat:
meine Frau hat nach einem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht. Zugewinnausgleichsansprüche bestehen nicht. und sonst ist auch alles geklärt.




Wenn es "Werte" gibt sollte ihr das vorab notariell fixieren.



Zitat:

-Antrag auf Kontenklärung

Was ist das? Muss ich das ausfüllen? Wo schicke ich das hin?




Das ist die Rente und ja, das mußt Du machen. Wenn einer von Euch mehr verdient wird das für die Ehezeit ausgeglichen, aber kein Grund sich aufzuregen, sind meist nur wenige Euronen die da verschoben werden.



Zitat:

-Entgeltbescheinigung/Entgeltvorausberechnung

Füllt das mein Arbeitgeber aus? Er muss es auf jeden fall unterschreiben!

Wo schicke ich das hin? Gericht?




Wenn der arbeitgeber das unterschreiben muss muss ers auch ausfüllen und ja, ich würde es ans Gericht schicken aber: Mach Dir von allem eine Kopie!!



Zitat:

-Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten

Ich denke, den brauche ich nicht, da keine Kinder da sind.




Ist auch Rente. Würd ich drauf schreiben: Keine Kinder und mitschicken zur Deutschen Rentenversicherung.



Zitat:

Gib es vielleicht irgendwo eine online hilfen, wie man die Formulare ausfüllt? Wer denkt sich nur so einen Sch.... aus???




Also die Rentenformulare da kannst im Net schauen wo es bei Dir eine BFA gibt, da wird Dir dann auch geholfen. Ich hab so ein Dingens auch hier liegen....



Zitat:
Wie sieht es dann mit den Kosten aus? Sie hat einen Anwalt, ich werde wohl keinen nehmen, da alles geklärt ist. (Naja, bis auf die Tatsache, das ich Schwierigkeiten mit den Formularen hab :-) )

Muss ich ihren Anwalt auch mitbezahlen? oder werden ich nur an den Gerichtskosten beteiligt???




So weit ich weiß muss beim Scheidungstermin ein 2ter Anwalt bei sein - der wird notfalls vom Gang geholt und stellt Dir dann eine Rechnung. Zumindest wurde meine Anwältin mal weggeholt dafür... Also kannst Du Dich ggf. auch vorab bei einem Anwalt erkundigen was er berechnen würde, das kann man inzwischen auch vorab vereinbaren.



Einen schönen Tag Dir



hörnchen


 Allgemeine Fragen? von Sky
Danke für deine Antwort.

Wir haben bei uns ein Versicherungsamt, die mir geholfen haben die Sachen auszufüllen. Hab dann noch mit dem Gericht telefoniert und die sagten, ich soll alle Anträge ans Gericht schicken und nicht an die Rentenversicherung.



Nur das mit dem Anwalt ist mir nicht klar. Ein arbeitskollege hatte auch keinen eigenen Anwalt und musste nur die Gerichtskosten bezahlen.

Wer kann da mehr zu sagen?


 Allgemeine Fragen? von Missjuppi
hallo,



mein Ex-Mann hat selbst keinen Anwalt, ich habe die Scheidung eingereicht, das heisst, ich muss die Scheidung beim Anwalt beantragen, da einvernehmliche Scheidung ist (keine Kinder, gute Einigung bei Zugewinnausgleich usw.) haben wir nur einen Anwalt genommen, aber der Anwalt vertritt mich, da ich die Scheidung beantragt habe. Die Anwaltskosten haben mein Ex-Mann und ich je zur Hälfte bezahlt. Wenn man die Scheidung beantragt, trägt grundsätzlich der/die Antragstellerin alleine. Aber mein EX und ich wollen die Scheidung und wir haben vereinbart, je zur Hälfte zu bezahlen. Wenn Du Dich mit Nochex gut einigst, musst Du Dir keinen Anwalt nehmen. Sonst ja....


 Allgemeine Fragen? von Sky
Hi,

Ja wir sind uns einig. Sie hat die Scheidung eingereicht. Ich hab keinen Anwalt, weil alles geklärt ist. Ich hatte nur Probleme mit den ganzen Anträgen. Hatte erst überlegt, mir Hilfe bei der Anwältin meiner Frau zu holen. Diese ist aber eine Freundin von Ihr und deshalb habe ich es nicht gemacht.

Da ich also keinen Hilfe/Leistungen von der Anwältin in Anspruch genommen hab, überleg ich, ob ich das überhaupt bezahlen muss...



Naja, wir werden sehn, ob ich überhaupt eine Rechung bekomme!


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