Hallo Sky,
das liest sich doch prima!
Zitat:
meine Frau hat nach einem Trennungsjahr die Scheidung eingereicht. Zugewinnausgleichsansprüche bestehen nicht. und sonst ist auch alles geklärt.
Wenn es "Werte" gibt sollte ihr das vorab notariell fixieren.
Zitat:
-Antrag auf Kontenklärung
Was ist das? Muss ich das ausfüllen? Wo schicke ich das hin?
Das ist die Rente und ja, das mußt Du machen. Wenn einer von Euch mehr verdient wird das für die Ehezeit ausgeglichen, aber kein Grund sich aufzuregen, sind meist nur wenige Euronen die da verschoben werden.
Zitat:
-Entgeltbescheinigung/Entgeltvorausberechnung
Füllt das mein Arbeitgeber aus? Er muss es auf jeden fall unterschreiben!
Wo schicke ich das hin? Gericht?
Wenn der arbeitgeber das unterschreiben muss muss ers auch ausfüllen und ja, ich würde es ans Gericht schicken aber: Mach Dir von allem eine Kopie!!
Zitat:
-Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten
Ich denke, den brauche ich nicht, da keine Kinder da sind.
Ist auch Rente. Würd ich drauf schreiben: Keine Kinder und mitschicken zur Deutschen Rentenversicherung.
Zitat:
Gib es vielleicht irgendwo eine online hilfen, wie man die Formulare ausfüllt? Wer denkt sich nur so einen Sch.... aus???
Also die Rentenformulare da kannst im Net schauen wo es bei Dir eine BFA gibt, da wird Dir dann auch geholfen. Ich hab so ein Dingens auch hier liegen....
Zitat:
Wie sieht es dann mit den Kosten aus? Sie hat einen Anwalt, ich werde wohl keinen nehmen, da alles geklärt ist. (Naja, bis auf die Tatsache, das ich Schwierigkeiten mit den Formularen hab

)
Muss ich ihren Anwalt auch mitbezahlen? oder werden ich nur an den Gerichtskosten beteiligt???
So weit ich weiß muss beim Scheidungstermin ein 2ter Anwalt bei sein - der wird notfalls vom Gang geholt und stellt Dir dann eine Rechnung. Zumindest wurde meine Anwältin mal weggeholt dafür... Also kannst Du Dich ggf. auch vorab bei einem Anwalt erkundigen was er berechnen würde, das kann man inzwischen auch vorab vereinbaren.
Einen schönen Tag Dir
hörnchen