Hallo,
ich habe die selbe Frage und auch kurz mit einem Anwalt für Familienrecht gesprochen. dieser war aber seltsamerweise sehr unkonkret.
Bei mir es so, dass ich im Juli 2009 ausgezogen bin und erstmal als Zweitwohnsitz eine Wohnung gemietet habe. Bisher steht auf der LST Karte noch Klasse 3 und ich will hier mal keine schlafenden Hunde wecken.
Anwalt meinte, eigentlich müsste schon seit Jan 2010 Klasse 1 für mich zählen.
Jetzt nochmal die Frage an Euch Experten. Hier muss doch fast jeder die Änderung der LST Klasse erfahren haben. Gibt es KLARE REGELN ab wann dies angepasst wird und GUTE GRÜNDE warum man es noch für eine bestimmte Zeit herauszögern kann?
Ich zähle auf euch
c.