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 Anfechtung der Vaterschaft sowie Mangelfall im Unterhalt von vergissmeinnicht
Hallo alle zusammen,

ich bin seit 22 J. verheiratet und habe 6 Kinder. Zwei der Kinder haben einen anderen Vater,mein Mann war aber bislang der rechtliche. Im Zuge der Scheidung,die jetzt eventl. ansteht, überlegt mein Mann, die Vaterschaft anzufechten,ist sich aber noch nicht sicher.Wer hat Erfahrung mit soetwas und kann mir davon berichten.Müssen z.B. bei einer Gerichtsverhandlung hierzu alle betreffenden Personen anwesend sein und dazu aussagen? Das stelle ich mir als sehr belastend vor.Und was sollte man noch bedenken ?



Weiter würde ich gern wissen,ob der Kindesunterhalt,der ja bei der Anzahl der Kinder gering ausfallen würde, durch Sozialhilfe aufgestockt wird.Kann man zusätzlich noch Kindergeld beantragen?



Wie sieht es bei studierenden Kindern aus? Ich habe gelesen,das sie keinen Unterhaltsanspruch mehr haben.Bekommen sie dann noch das Kindergeld?



Eine Menge Fragen,hoffentlich weiss jemand Rat.

Vielen Dank, Vergissmeinnicht


 Anfechtung der Vaterschaft sowie Mangelfall im Unterhalt von hörnchen
Hallo,



Zitat:
ich bin seit 22 J. verheiratet und habe 6 Kinder. Zwei der Kinder haben einen anderen Vater,mein Mann war aber bislang der rechtliche. Im Zuge der Scheidung,die jetzt eventl. ansteht, überlegt mein Mann, die Vaterschaft anzufechten,ist sich aber noch nicht sicher.




Das geht rechtlich auch nur max 2 Jahre nachdem er erfahren hat dass er vermutlich nicht der Vater ist.



Zitat:

Weiter würde ich gern wissen,ob der Kindesunterhalt,der ja bei der Anzahl der Kinder gering ausfallen würde, durch Sozialhilfe aufgestockt wird.Kann man zusätzlich noch Kindergeld beantragen?




Kindergeld gibts eh, ob ggf. Kinderzuschlag oder ergänzendes Hartz4 oder Wohngeld muss man ggf. anhand der Zahlen prüfen.



Zitat:
Wie sieht es bei studierenden Kindern aus? Ich habe gelesen,das sie keinen Unterhaltsanspruch mehr haben.Bekommen sie dann noch das Kindergeld?




Kommt auf das Alter an, sie haben bei der ersten Ausbildung sehr wohl Unterhaltsanspruch bei Leistungsfähigkeit und Kindergeld kannst Dir leicht ergooglen bis wie lang das derzeit geht. Ansonsten halt Bafög. Einen Weg gibts immer.



Viele Grüße



hörnchen


 Anfechtung der Vaterschaft sowie Mangelfall im Unterhalt von vergissmeinnicht
Hollo Hörnchen,

vielen Dank für deine Antwort.

Nachdem, was ich hier im Net gefunden habe,gilt die 2 Jahresfrist für eine Vaterschaftsanfechtung nicht mehr.Mein Problem ist auch nicht unbedingt die Entscheidungsfindung, sondern eher wie das ganze im Einzelnen abläuft und wie belastend so etwas womöglich ist.

Da wäre es schön, wenn sich jemand findet,der da Erfahrung hat.

Aber vielleicht weisst du ja auch noch etwas darüber?



Lieben Gruß,Vergissmeinnicht


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