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Hallo,
mein Mann und ich sind seit zwei Jahren verheiratet und haben bei unserer Heirat keinen Ehevertrag geschlossen.
Aufgrund diverser Trennungen im Bekanntenkreis mache ich mir aber so meine Gedanken, ob nicht zumindest ein nachträglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs sinnvoll wäre.
Ich weiß, dass mein Mann über Lebens-, Berufs- und Rentenversicherung Vorsorge getroffen hat, die im Falle einer Trennung meinen Versorgungsanwartschaften gegengerechnet würden. So wie ich gehört habe, sind das aber längst nicht alle Versicherungen anrechnungsfähig.
Welche Kriterien müssen Versicherungen erfüllen, damit sie in den Versorgungsausgleich einfließen?
Kann auch nachträglich der Ausschluss eines Versorgungsausgleichs vereinbart werden?
Bin für jeden Rat dankbar.
Grüße,
squirrel
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