hörnchen hat geschrieben:
Hallo,
was wollen denn die Kinder? Bei wem wollen sie leben?
Wie bezieht das Jugendamt Stellung?
Anwälte können viel fordern... Da liegst du schon richtig, wenn kann nur das Gericht dich zum Auszug "verdonnern" das geht auch ggf. im Eilverfahren.Oder ggf. die Polizei....
hörnchen
Das Jugendamt ist noch nicht involviert. Hatte ja immer noch die Hoffnung das ihre Alkoholtherapie etwas nützt. Der Kinderpschologe ist von einer Beratungsstelle der Stadt und ich hoffe, dass bei dem anstehenden Gespräch gesagt wird was zu tun ist. Mit den Kindern habe ich in ihrem Beisein über die Aufforderung zum Auszug gesprochen da sie den Brief gelesen haben den sie achtlos hatte liegen lassen. Die Kinder meinten ob man denn hier im Kindergarten wäre und das hier keiner auszieht.
Ich würde dieser Anwältin ja gerne antworten und Stellungnahme nehmen denn meine Frau hat ihr natürlich nichts von ihrem Alk-Problem erzählt und wohl auch nicht das wir beide im Grundbuch stehen und ich ebenfalls Wohnrecht habe. Aber ich weiß nicht ob das überhaupt möglich ist dass ich der RA schreibe ohne selbst über einen RA zu gehen und mir dabei vllt. selbst noch einen drehe.
Ich denke nicht das meine Frau die Polizei ins Spiel bringt. Das könnte ich aber tun wenn sie das nächste Mal wieder betrunken nach hause kommt. Und eine Eilentscheidung kann doch auch angefochten werden wenn man triftige Gründe hat nicht auszuziehen, oder?