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 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Snoopy1956
Vom RA meiner Frau, von der ich in der gemeinsamen ehelichen Wohnung getrennt lebe (Trennungsjahr), erhielt ich die Aufforderung auszuziehen mit einer gesetzten Frist. Wir stehen beide im Grundbuch. Muss ich dieser Aufforderung Folge leisten?


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Sternchen67
Hallo Snoopy,

habt ihr Kinder? Falls ja, bei wem bleiben die Kinder und wie alt sind diese?

Gruß
Sternchen67


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Snoopy1956
Sternchen67 hat geschrieben:
Hallo Snoopy,

habt ihr Kinder? Falls ja, bei wem bleiben die Kinder und wie alt sind diese?

Gruß
Sternchen67


Diese Frage ist noch garnicht geklärt. Es sind Zwillinge und sie sind 11 Jahre alt. Wir haben vor einigen Monaten das Trennungsjahr eingeläutet u. da sie sich keine eigene Wohnung leisten kann wird das TJ in der gemeinsamen Eigentumswohnung vollzogen. Jetzt war sie aber bei einer Anwältin u. hat mir ein Schreiben zukommen lassen mit der Aufforderung zum sofortigen Auszug aus der Eigentumswohnung weil die Situation für meine Frau unzumutbar wäre wobei die Situation eher für mich und die Kinder unzumutbar ist weil sie ein Alkoholproblem hat. Dies auch der Grund der Trennung. Wir beide stehen im Grundbuch ergo brauche ich doch nicht auszuziehen es sei denn es ergeht eine richterliche Anordnung, oder? Zumal ich sie mit den Kindern auch nciht alleine lassen kann, das wäre unverantwortlich.


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von hörnchen
Hallo,

was wollen denn die Kinder? Bei wem wollen sie leben?

Wie bezieht das Jugendamt Stellung?

Anwälte können viel fordern... Da liegst du schon richtig, wenn kann nur das Gericht dich zum Auszug "verdonnern" das geht auch ggf. im Eilverfahren.Oder ggf. die Polizei....

hörnchen


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Snoopy1956
hörnchen hat geschrieben:
Hallo,

was wollen denn die Kinder? Bei wem wollen sie leben?

Wie bezieht das Jugendamt Stellung?

Anwälte können viel fordern... Da liegst du schon richtig, wenn kann nur das Gericht dich zum Auszug "verdonnern" das geht auch ggf. im Eilverfahren.Oder ggf. die Polizei....

hörnchen


Das Jugendamt ist noch nicht involviert. Hatte ja immer noch die Hoffnung das ihre Alkoholtherapie etwas nützt. Der Kinderpschologe ist von einer Beratungsstelle der Stadt und ich hoffe, dass bei dem anstehenden Gespräch gesagt wird was zu tun ist. Mit den Kindern habe ich in ihrem Beisein über die Aufforderung zum Auszug gesprochen da sie den Brief gelesen haben den sie achtlos hatte liegen lassen. Die Kinder meinten ob man denn hier im Kindergarten wäre und das hier keiner auszieht.

Ich würde dieser Anwältin ja gerne antworten und Stellungnahme nehmen denn meine Frau hat ihr natürlich nichts von ihrem Alk-Problem erzählt und wohl auch nicht das wir beide im Grundbuch stehen und ich ebenfalls Wohnrecht habe. Aber ich weiß nicht ob das überhaupt möglich ist dass ich der RA schreibe ohne selbst über einen RA zu gehen und mir dabei vllt. selbst noch einen drehe.

Ich denke nicht das meine Frau die Polizei ins Spiel bringt. Das könnte ich aber tun wenn sie das nächste Mal wieder betrunken nach hause kommt. Und eine Eilentscheidung kann doch auch angefochten werden wenn man triftige Gründe hat nicht auszuziehen, oder?


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Sternchen67
Hallo Snoopy,

während einer Trennung hat jeder das Recht alleine zu wohnen. Wenn deine Frau darauf besteht, wirst du dich fügen müssen. Dies heißt jedoch nicht zwingend, dass du ausziehst! Besser: ziehe auf jeden Fall nicht aus!

Meist wird demjenigen die Wohnung zugesprochen, der die Kinder hat. Derjenige, der die Kinder hauptsächlich erzogen hat, behält meist auch die Kinder (in deinem Fall?). Zudem kann sie mit einem Eilverfahren dich schnell aus der Wohnung klagen und schafft so auch Tatsachen für den Aufenthalt der Kinder. Bis du dann das ABR für deine Kinder eingeklagt hast vergehen eventuell Jahre. Deine Kinder werden im Alter von 11 Jahren zwar angehört - aber deutsche Gerichte sind seeeehr langsam.

Also sei übervorsichtig und gehe umgehend selbst zum Anwalt. Falls sie das Trennungsjahr nicht gemeinsam durchführen will, ist ihr ja freigestellt sich selbst eine Wohnung zu suchen. Unterhalt steht ihr im Trennungsjahr auf jeden Fall zu.

LG
Sternchen67


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Snoopy1956
Steht ihr auch Unterhalt im Trennungsjahr zu wenn man in der gemeinsamen Wohnung das Trennungsjahr vollzieht? Sie hat ja quasi Kost und Logis frei weil ich alles zahle und das was sie verdient selbst behalten kann.

Wenn es ihr freigestellt ist das Trennungsjahr nicht gemeinsam durchzuführen und sie sich selbst eine Wohnung zu suchen warum muss ich dann ausziehen wenn sie darauf besteht? Ist das nicht ein Widerspruch?


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Snoopy1956
Wenn ihr die Wohnung zugesprochen würde, dann müsste sie mich aber auszahlen? Sehe ich das richtig? Und wenn sie das nicht kann muss die Wohnung verkauft werden?


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Sternchen67
Hallo Snoopy,

solange ihr beide noch aus einem finanziellen Topf lebt, lebt ihr nicht getrennt. D.h. das Trennungsjahr ist nicht angefangen! Im Trennungsjahr muss jeder schon allein für sich hauswirtschaften.

Falls ihr die Wohnung zugesprochen wird, wird dir der Wohnvorteil gutgeschrieben. Im Trennungsjahr ist dies ein angepasster Wohnvorteil ca. Hälfte ortsübliche Miete (danach normaler Mietwert).

Berechnet wird das Ganze ungefähr so:

Ihr Nettogehalt + Wohnvorteil = A
Dein Nettogehalt abzgl. Kindesunterhalt (falls Kinder bei ihr bleiben werden) abzgl. gemeinsamer Darlehen (falls du diese allein bezahlst) = B

B ./. A, Differenz mal 3/7 = ihr Unterhalt

Die Wohnung gehört euch nach wie vor gemeinsam. Im Trennungsjahr kann weder sie noch du gezwungen werden diese zu verkaufen. Danach ist dies möglich, aber ein langes Thema.

Gruß
Sternchen67


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Snoopy1956
[quote="Sternchen67"]

So langsam blicke ich da durch. Möchte mich an der Stelle mal für die Infos bedanken.

Sie hat bei der RA angegeben, dass wir getrennt leben was wir ja eigentlich garnicht tun, jedenfalls nicht was das finanzielle betrifft. Das ist ja witzig.

1. Grundsätzlich würde sie also Trennungsunterhalt auch bekommen wenn wir das TJ in der gemeinsamen Wohnung vollziehen? Nicht nur bei räumlicher Trennung?

2. Und jeder muss für sich selbst sorgen aber was ist mit den Kindern? Wer sorgt für die Kinder? Das muss man doch gemeinsam tun also ist das mit dem wirtschaftlich getrennt sein doch schwierig oder muss es da Absprachen geben von wegen heute kochst Du für alle und morgen ich?


 Aufforderung zum Auszug aus der Eigentumswohnung von Sternchen67
Hallo Snoopy,

die Trennung in einer gemeinsamen Wohnung ist kompliziert. Mir hat man erklärt, dass man zwar bestimmte Räume teilt, aber genauso wie in einer WG lebt, d.h. jeder kocht für sich selbst, jeder wäscht die eigene Wäsche etc. Da bei dir noch nicht einmal geklärt ist bei wem die Kinder bleiben und anscheinend noch gemeinsam gewirtschaftet wird, seid ihr nicht getrennt (google mal).

Ihr müsst euch einigen bzgl. der Kinder! Deine Frau will dich aus der Wohnung klagen, d.h. sie will mit den Kindern dort wohnen bleiben und du würdest ihr so Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt schulden. Da ihr noch bisher gemeinsam gewirtschaftet habt, fängt das Trennungsjahr erst nach dem Auszug von dir oder deiner Frau an.

Falls du damit einverstanden bist, dass die Kinder bei ihr bleiben, wirst du ausziehen müssen. Falls nicht, nimm dir besser selbst einen Anwalt!

LG
Sternchen67


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