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 ausländisches Scheidungsrecht von dietmar
Hallo,



das deutsche Scheidungsrecht wird insgeheim leichtfertig für eine Scheidung genutzt.

Viele Frauen benutzen dies, um schnell und einfach an Unterhalt zu kommen.

Möchte diese Behauptung nicht unbedingt verallgemeinern, aber obengenannte Tatsachen treffen heute häufig zu.

Das gilt auch für auländische Mitbürger, die schnell einen deutschen Aufenthaltstitel erhalten wollen.



Daher möchte ich wissen ob es die Möglichkeit gibt, wenn der eine Ehegatte ein Deutscher und der andere Ehegatte ein Ausländer ist, sich in Deutschland nach dem ausländischen Recht z.B. scheiden zu lassen woher der ausländische Ehegatte stammt, wenn dies vorher schriftlich fixiert wurde.


 ausländisches Scheidungsrecht von hörnchen
:rolleyes: :rolleyes:



Kann es sein dass Du zu Verallgemeinerungen neigst?



Es gibt die Möglichkeit eines Ehevetrages UND, wer nach den gesetzlichen Bestimmungen heiratet wird genötigt sein sich auch bei einer Scheidung an diese zu halten.



Einen schönen Sonntag noch



hörnchen


 ausländisches Scheidungsrecht von dietmar
Hallo Hörnchen,



wenn du meinen Text richtig gelesen hast, steht dort eindeutig:

"Möchte diese Behauptung nicht unbedingt verallgemeinern, aber obengenannte Tatsachen treffen heute häufig zu".



Und manchesmal gibt es Gesetze die sind einfach Sche.... und ungerecht.

Siehe Familienrecht und Unterhaltsrecht, Benachteiligung der Männer.







Mit Verlaub ein schlechte Anwort auf meine Frage.



Dietmar


 ausländisches Scheidungsrecht von hörnchen
Nabend,



dietmar hat geschrieben:

Und manchesmal gibt es Gesetze die sind einfach Sche.... und ungerecht.

Siehe Familienrecht und Unterhaltsrecht, Benachteiligung der Männer.




Quatsch. Frauen ergeht es ggf. genauso ob mit deutschen oder ausländischen Ehepartnern.



Man geht mit dem Ehevertrag nunmal eine Verpflichtung ein.

Wenn man heiratet muss man nunmal die Verantwortung übernehmen für den Vertrag den man eingegangen ist.



Du bist auf der Linie "arme Männer", auch bei einer frischen Trennung verständlich, wenn Du aber mal nachdenkst gibt es halt da nicht nur Dich oder "Männer" sondern einfach Menschen. Ohne Kinder (hoffentlich?) nur 2 sonst mehr.



Erzähl doch mal, wie lange kanntet ihr Euch, woher stammt Deine Frau, wie lange seid ihr verheiratet, wer hat welchen Beruf....?



Wenn Du Dich mal vollumfänglich informierst wird Dir vielleicht bewußt dass auch Frauen "Menschen" sind und bei Trennungen und Scheidungen einiges einzustecken haben.



hörnchen



*bekennende "nienichtheiratenfrau"*


 ausländisches Scheidungsrecht von einewieviele
Es werd die Scheidungsrecht bentuz von der Land wo ihr geheiratet habt oder wo ihr lebt. Z.B.

- wenn ihr in Deutschland heiratet und lebt in Deutschland oder, fuer eine sehr kurze Zeit in Ausland, dann sollte benutzt werden die Deutsches Rechte

- wenn ihr in Deutschland heiratet und dann fuer lange Zeit in Ausland lebt, dann sollte benutzt werden die Rechte von der Land wo ihr lebt

Die enscheidung, welches Rech anzuwenden ist ligt an der Richter aber die Anwaelte muessen es bescheid sagen.

Ich bin in Deutschland geschieden aber in mein Land, ich darf es noch nicht eireichen weil mussen 3 Jahren vorbei sein und nicht nur 1, aber weil der Richter sich so entschiden hatte, man kann es nicht endern!


 ausländisches Scheidungsrecht von Martina
Hallo dietmar,



Lange Rede, kurzer Sinn:



Mit einer Ehe geht man eine Verpflichtung ein, egal in welchem Land dieser Erde.

Sollte man schon vor der Ehe seine Zweifel haben rät man im allgemeinen erst gar nicht zu heiraten. Das fragt ja schon der Standesbeamte.

Sollte es eine NORMALE Ehe sein mit einer Zugewinngemeinschaft, so ist nun mal alles zu teilen, was während der Ehe angeschafft wurde.

_________________
liebe Grüße

Martina



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