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hi,
wenn ihr das trennungsjahr in getrennten wohnungen durchführt, wird die trennung mit der ummeldebestätigung des ausgezogenen ersichtlich.
wenn ihr es nur getrennt innerhalb der wohnung durchzieht, könnt ihr ein schreiben aufsetzen.
für eine einvernehmliche scheidung reicht 1 anwalt, aber den braucht ihr auf jeden fall.
mein tipp: alles im vorfeld einvernehmlich regeln (haushalt, vermögen, kinder ...), beim notar scheidungsfolgenvereinbarung machen, scheidung. fertig.
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