Hallo Zusammen,
seit Januar 2010 hat es auch mich ereilt: Meine Frau geht seit Ende 2009 fremd, sozusagen parallel zum Einzug ins neue Haus (zur Miete, gottseidank

. Damit ihr Euch ein einigermaßen realistisches Bild machen könnt, hole ich ein klein wenig aus:
Im Januar 2010 hat sie mich in einem Gespräch eindringlich gebeten, dass wir nun eine Wohngemeinschaft seien, wahrscheinlich brauchte sie das Gefühl um sich parallel mit dem anderen Partner abgeben zu können.
Was sollte ich tun, um sie nicht sofort und vollends zu verlieren habe ich zugestimmt. Seit dem haben wir getrennte Betten und machten so gut wie keine gemeinsamen Unternehmungen mehr. Ich hatte natürlich noch Hoffnung und habe ab und an einem gemeinsamen Grillen zugestimmt und einmal habe ich sie auch in ein Musical eingeladen, einfach weil ich etwas tun wollte um eine Versöhnung herbeizuführen. Ich habe auch mich auch um eine Paarberatung im März bemüht, zu der meine Frau sogar einmal mitkam nur um zu sagen, dass sie keine Weiterführung der Ehe möchte.
Wir haben so oberflächlich auch ganz gut miteinander gelebt, aber jedes 2. Wochenende hat sie sich mit dem neuen Partner getroffen. Da sich das nicht änderte, im Gegenteil, sie wollte diesen Partner bei meiner Abwesenheit sogar im Haus beherbergen (und hat dies sicherlich auch ein oder zweimal gemacht, er schlief dann im ehemaligen Ehebett

Dies hat zu heftigen Diskussionen geführt und ich habe im Juni erklärt, dass ich so nicht weiterleben möchte und daher auch eine Trennung anstrebe. Im September sind wir dann jeder in seine Wohnung gezogen.
Kann mir jemand Auskunft geben, ob mit hoher Wahrscheinlichkeit gesagt werden kann, das das Trennungsjahr bereits im Januar 2010 begann? Wir haben nicht ausdrücklich den Kühlschrank in „meine Ebene und Deine Ebene“ aufgeteilt, haben auch wenn einer Einkaufen war, alles was wir brauchten eingekauft, aber eben getrennt geschlafen und „offiziell“ eine WG geführt, da sie ja ihren neuen Partner parallel hatte, mit dem sie natürlich auch geschlafen hat. (Kann ich natürlich nicht beweisen). Nach meiner Meinung passt § 1567(1) Getrenntleben hier sehr gut:
„Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.“
Vielen Dank für Eure Meinung und Rat in meinem Einzelfall.
Markus