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 Beweise für neuen Lebenspartner von Gesine70
Hallo, bin neu hier und hoffe bei einigen Fragen hilfreiche Informationen zu bekommen. Ich bin selber nicht von der Scheidung betroffen, habe mir aber diesbezüglich einen "Pflegefall" angelacht. Organisation und Lenkung der Scheidung obliegt mir :/



Nun ist einer der Knackpunkte bei der Unterhaltsberechung der Exfrau, die Tatsache, dass sie mit ihrem neuen Lebenspartner in der gemeinsamen Immobilie aus der Ehezeit wohnt und wir dafür bezahlen. Sie behauptet ständig er wohnt da nicht und sie wäre "wirtschaftlich und sozial nicht mit ihm verflochten." Dabei ist er ständig dabei. Zum Teil auch unter Zeugen (z. B. Elternabend in der Schule). Allerdings hat das den Richter in der ersten Instanz nicht interessiert.



Ich frage mich nun, wie kann mann recht zweifelsfrei beweisen, dass der Neue da mit wohnt. Gemeldet ist er da nicht.



Würde unsere monatliche Zahlungslast erheblich mindern.



Danke :D


 Beweise für neuen Lebenspartner von hörnchen
Hallo,



zunächst ist nicht Euere Zahlungspflicht sondrn die Deines wohl Partners um mal bei den Fakten zu bleiben.



Gesine70 hat geschrieben:

Ich frage mich nun, wie kann mann recht zweifelsfrei beweisen, dass der Neue da mit wohnt. Gemeldet ist er da nicht.




Dann wohnt er auch nicht dort und übernimmt eheähnlich Verantwortung teilt Konto usw.. Auch vor der ARGE wäre das keine Bedarfsgemeinschaft.



Wenn ich als Frau nun zu jedem Elternabend eine Freundin mitnehme und die sehr häufig bei mir ist und auch hier schläft würde ich es dreist finden man unterstellte mir da eine "Partnerschaft".



hörnchen


 Beweise für neuen Lebenspartner von starship
>Nun ist einer der Knackpunkte bei der Unterhaltsberechung der Exfrau, >die Tatsache, dass sie mit ihrem neuen Lebenspartner in der >gemeinsamen Immobilie aus der Ehezeit wohnt und wir dafür bezahlen.



Ich unterstelle, die Besitzverhältnisse sind noch 50:50. Wird das Haus

von der Ex-Frau oder dem Ex-Mann übernommen werden oder soll

es weiterhin 50:50 bleiben? Falls es 50:50 bleibt, muss die Ex-Frau ihrem

ausgezogenen Ex-Mann die Hälfte der ortsüblichen Kaltmiete überwei-

sen (es muss dabei noch ihr Mietvorteil für die andere Wohnungshälfte

mitberücksichtigt werden, aber das ist Kleckerleskram, den der Richter

auskalkulieren soll).

Ob und wie lange ein neuer Freund bei der Ex-Frau wohnt, spielt bei

dieser Berechnung keinerlei Rolle und nicht umsonst hat der Richter sich

mit dem Unfug nicht befasst.

Solange nicht genau belegt ist, dass eine Lebensgemeinschaft beider

im Haus vorhanden ist (üblicherweise dann, wenn der Neue dort ange-

meldet ist, was sich als Hausmitbesitzer und Vermieter lässig am

Einwohnermeldeamt herausfinden ließe, denn der Neue müsste mit

der Ex-Frau einen Untermietvertrag schließen, da er in der Hälfte

des Ex-Mannes wohnt bzw. dieser muss seiner Ex ein Untervermie-

tungsrecht gewähren, was er nicht müsste, wenn er Spielchen spie-

len will), hat diese Bettengeschichte keinerlei Einfluss auf irgendeine

Unterhaltszahlung für die Ex-Frau. Sie hat so odere so keinerlei Ein-

fluss auf etwaigen Kindesunterhalt.



>Würde unsere monatliche Zahlungslast erheblich mindern.



nein, würde es keinesfalls. Solange die Hälfte der Immobilie

dem Ex-Mann gehört, zahlt er auch die Hälfte des Kredits. Er kommt

da nur raus, wenn

a) das Haus verkauft wird und der Erlös reicht, die Restschulden zu

bezahlen und damit die Bank auszulösen

b) die Ex den Vertrag voll übernehmen würde und damit auch das

Haus, ihm seinen Zugewinnausgleich zahlen kann und die Bank

so dumm wäre, ihn als Mitschuldner aus dem Vertrag zu ent-

lassen (da fällt aber eher Pfingsten/Ostern auf 1 Tag)

c) in allen anderen Fällen zahlt er, so einfach ist das. Und zwar

nicht nur den Kredit, sondern auch Instandhaltungsmaßnahmen,

Grundsteuer, Müllentsorgung, Schornsteinfeger, usw. zur Hälfte.

e) er kann von Ihr lediglich die halbe Ortskaltmiete verlangen, das

war's auch schon. Wenn das seine Kosten deckt (versteuern darf

er das bekanntlich ja vorher auch noch), dann kann er die Haus-

hälfte ja behalten. Meiner Erfahrung nach lohnt sich derartiges

aber i.d.R. nicht.



Gruß, Starship


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