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>Nun ist einer der Knackpunkte bei der Unterhaltsberechung der Exfrau, >die Tatsache, dass sie mit ihrem neuen Lebenspartner in der >gemeinsamen Immobilie aus der Ehezeit wohnt und wir dafür bezahlen.
Ich unterstelle, die Besitzverhältnisse sind noch 50:50. Wird das Haus
von der Ex-Frau oder dem Ex-Mann übernommen werden oder soll
es weiterhin 50:50 bleiben? Falls es 50:50 bleibt, muss die Ex-Frau ihrem
ausgezogenen Ex-Mann die Hälfte der ortsüblichen Kaltmiete überwei-
sen (es muss dabei noch ihr Mietvorteil für die andere Wohnungshälfte
mitberücksichtigt werden, aber das ist Kleckerleskram, den der Richter
auskalkulieren soll).
Ob und wie lange ein neuer Freund bei der Ex-Frau wohnt, spielt bei
dieser Berechnung keinerlei Rolle und nicht umsonst hat der Richter sich
mit dem Unfug nicht befasst.
Solange nicht genau belegt ist, dass eine Lebensgemeinschaft beider
im Haus vorhanden ist (üblicherweise dann, wenn der Neue dort ange-
meldet ist, was sich als Hausmitbesitzer und Vermieter lässig am
Einwohnermeldeamt herausfinden ließe, denn der Neue müsste mit
der Ex-Frau einen Untermietvertrag schließen, da er in der Hälfte
des Ex-Mannes wohnt bzw. dieser muss seiner Ex ein Untervermie-
tungsrecht gewähren, was er nicht müsste, wenn er Spielchen spie-
len will), hat diese Bettengeschichte keinerlei Einfluss auf irgendeine
Unterhaltszahlung für die Ex-Frau. Sie hat so odere so keinerlei Ein-
fluss auf etwaigen Kindesunterhalt.
>Würde unsere monatliche Zahlungslast erheblich mindern.
nein, würde es keinesfalls. Solange die Hälfte der Immobilie
dem Ex-Mann gehört, zahlt er auch die Hälfte des Kredits. Er kommt
da nur raus, wenn
a) das Haus verkauft wird und der Erlös reicht, die Restschulden zu
bezahlen und damit die Bank auszulösen
b) die Ex den Vertrag voll übernehmen würde und damit auch das
Haus, ihm seinen Zugewinnausgleich zahlen kann und die Bank
so dumm wäre, ihn als Mitschuldner aus dem Vertrag zu ent-
lassen (da fällt aber eher Pfingsten/Ostern auf 1 Tag)
c) in allen anderen Fällen zahlt er, so einfach ist das. Und zwar
nicht nur den Kredit, sondern auch Instandhaltungsmaßnahmen,
Grundsteuer, Müllentsorgung, Schornsteinfeger, usw. zur Hälfte.
e) er kann von Ihr lediglich die halbe Ortskaltmiete verlangen, das
war's auch schon. Wenn das seine Kosten deckt (versteuern darf
er das bekanntlich ja vorher auch noch), dann kann er die Haus-
hälfte ja behalten. Meiner Erfahrung nach lohnt sich derartiges
aber i.d.R. nicht.
Gruß, Starship
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