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Hallo Zusammen,
Folgender Fall: - Ehepaar mit 1 Kind - Die Ehe ist etwas weniger als 3j - Das Ehepaar möchte sich ansich scheiden lassen, wegen dem Kind wollen sie erneut probieren - Beide möchte jetzt durch einen Notar einen Ehevertrag machen
Frage: Ansich kann man einiges in einem Ehevertrag vom Notar schreiben lassen, doch wenn die Ehe nach 5, 10 oder 20j endet, was akzeptiert das Familiengericht und was ist nichtig?
Angenommen das Ehepaar einigt sich auf: -P1- Kein Unterhalt für den/die Ehepartner/in vor der Scheidung -P2- Kein Unterhalt für den/die Ehegatten/in nach der Scheidung -P3- Ausschluss vom Versorgungsausgleich -P4- Nur Unterhalt für das Kind / die Kinder (Düsseldorfer Tabelle)
F1- Welches dieser Punkte würden vom Gericht problemlos akzeptiert? F2- Welche weiteren Punkte könnte man noch einbringen? F3- Wie berechnet sich die Notarkosten anhand der obigen Inhalten? F4- Angenommen das Gericht akzeptiert problemlos P3. Wenn nun nur P3 im Ehevertrag stünde, kostet der Ehevertrag anders wie wenn alle Punkte stünden?
Vielen Dank, RHC
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