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Hallo,
folgende Sachlage:
Meine Frau ist ausgezogen und bekommt Unterstützung vom Staat (Hartz 4). Nun wollten wir keinen Rosenkrieg oder ähnliches. Somit haben wir uns gemeinsam einen Anwalt genommen. Der meinte es wäre von Vorteil, wenn Sie (aufgrund Ihrer niedrigen Einkünfte) den Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Scheidung einreicht.
Nun bekam Sie ein Schreiben vom Amtsgericht, dass Sie 100Euro monatlich für die Scheidung abdrücken soll.
Dies kann Sie finanziell gesehen eigentlich gar nicht.
Ich hingegen habe keine Aufforderung bekommen für die Scheidung zu zahlen. Mein derztg. Nettoeinkommen beträgt ca. 1900Euro, davon muß ich den Abtrag für das Haus und natürlich 250Euro Unterhalt zahlen. Normalerweise wären es 272Euro. Aber aufgrund des hohen Abtrags und monatliche Kosten eben nur 250Euro, da mir persönlich mind. 900Euro zum Leben bleiben müßen.
NUN endlich zu meiner Eigentlichen Frage:
Ist es rechtens, dass meine Frau trotzdem obwohl Sie Hartz4 bekommt, 100 Euro monatlich zahlen muß?
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