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 Erstes Schreiben vom Amtsgericht eingegangen... und jetzt? von abckatze
Hi,



soeben ist das erste Schreiben vom Amtsgericht angekommen.

Darin steht, dass Anwaltszwang herscht und ich mir einen Anwalt nehmen muss, außer ich stimme dem Scheidungsantrag zu.

Und es befinden sich eine Abschrift und eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsantrag von der RAin meines (noch-)Mannes in dem Umschlag.

In dem Schreiben steht Dinge, denen ich nicht zugestimmt habe, etwa "Beide Parteien gehen davon aus, dass die Ehe nicht wieder hergestellt werden kann, und wollen beide geschieden werden."

Außerdem steht in der beglaubigten Abschrift ein falsches Geburtsdatum meines Sohnes.

Ist das Schreiben nichtig?

Bis wann muss ich mir einen Anwalt gesucht haben, wenn ich dem Scheidungsantrag nicht zustimmen sollte?



DANKE!



Gruß


 Erstes Schreiben vom Amtsgericht eingegangen... und jetzt? von hörnchen
Hallo,



stelle vorab schonmal richtig und wenn ein Termin in dem Schreiben genannt ist beitte ggf. um Verlängerung da Du Dir einen Anwalt suchst.



Schau nach einem Fachanwalt für Familienrecht!



hörnchen


 Erstes Schreiben vom Amtsgericht eingegangen... und jetzt? von abckatze
Hi,

danke für deine Antwort.

Bei wem soll ich das richtig stellen? Bei der Anwältin meine Ex oder beim Amtsgericht?



Es ist keine Frist genannt. Was passiert, wenn ich keinen Anwalt habe, wenn es zum nächsten Schreiben kommt?



Gruß


 Erstes Schreiben vom Amtsgericht eingegangen... und jetzt? von hörnchen
Hallo,



such Dir einen Anwalt und lass den das machen und wenn Du was ans Gericht schreibst dann nur kurz und bündig die Fakten, ala: Richtig ist: .....



hörnchen


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