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Hi,
soeben ist das erste Schreiben vom Amtsgericht angekommen.
Darin steht, dass Anwaltszwang herscht und ich mir einen Anwalt nehmen muss, außer ich stimme dem Scheidungsantrag zu.
Und es befinden sich eine Abschrift und eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsantrag von der RAin meines (noch-)Mannes in dem Umschlag.
In dem Schreiben steht Dinge, denen ich nicht zugestimmt habe, etwa "Beide Parteien gehen davon aus, dass die Ehe nicht wieder hergestellt werden kann, und wollen beide geschieden werden."
Außerdem steht in der beglaubigten Abschrift ein falsches Geburtsdatum meines Sohnes.
Ist das Schreiben nichtig?
Bis wann muss ich mir einen Anwalt gesucht haben, wenn ich dem Scheidungsantrag nicht zustimmen sollte?
DANKE!
Gruß
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