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 2 Fragen: A) Anrechnung Wert Haus vs. Hypothek, B) Stichtag von chris30
Hallo!

Es geht um eine Scheidung nach altem Gütertrennungsrecht (alt oder neu spielt wohl für meine heutige Frage nicht soo eine große Rolle).

Ich lasse alle anderen Werte und Infos mal weg, die nach meiner Ansicht für die Beantwortung der Frage nicht wichtig sind. Falls mehr Informationen nötig sind, bitte ich um gezieltes Nachfragen.

A) Der Fall:
Ein Haus wurde 1991 vom Mann mit in die Ehe gebracht. Wert (fiktiv): 150.000,- Euro. Das Paar war lange vorher schon zusammen und hat das Haus also "gemeinsam" angeschafft, es lief nur "pro forma" ausschließlich auf seinen Namen. Gleichzeitig lagen auf dem Haus zwei Hypotheken in gleicher Höhe. Wert und Schulden addieren sich also im Prinzip auf Null.
Jetzt, nach der Scheidung, verlangt der Mann, dass ihm der Verkaufserlös des Hauses (fast) komplett ausgezahlt wird, weil er es ja mit in die Ehe gebracht habe.
Dazu folgende zusätzliche Infos:
- Zum Zeitpunkt der Trennung und Scheidung (an sich schon ein paar Jahre nach Eheschließung) wurde das Haus auf sie überschrieben
- ca. 1993 wurde er erwerbsunfähig. Sie hat also das Haus mehr oder weniger allein abgezahlt
- Sie ist zum Trennungstermin ausgezogen, quasi geflohen. Er hat das Haus weiter bewohnt und sogar den (vernünftigen) Verkauf blockiert indem er z.B. für Besichtigungstermine potentieller Käufer das Haus nicht zugänglich gemacht hat

Die Kernfrage ist jetzt:
Bei strenger Auslegung des alten Trennungsrechts werden in die Ehe eingebrachte Schulden ja nicht angerechnet. Gilt dies auch in dem Fall, dass diese spezielle Art der Schulden (Hypothek) ja eng mit dem Objekt Haus verknüpft ist? Das würde ja bedeuten, dass sie nicht nur das Haus allein gezahlt hat, sondern jetzt auch noch leer ausgeht.

B) Stichtag
Die Scheidung wurde vor dem Geltungstag des neuen Scheidungsrechts 01.09.2009 eingereicht. Es müsste also eigentlich (auch nach Meinung des bisherigen aber wegen verschiedener Gründe mittlerweile nicht mehr beschäftigten Anwalts) auch als Stichtag für die Wertermittlung die Zustellung des Scheidungsantrages gelten. Die Gegenseite aber pocht in ihren Schreiben immer wieder auf dem Tag der Trennung als maßgeblicher Termin. Warum? Auch der/die Rechtsvertreterin der Gegenseite muss doch die Gesetze kennen und wissen, dass dies falsch ist. Außerdem wären nach dem neuen Recht ja die in die Ehe gebrachten Schulden mit angerechnet, was für die Gegenseite (siehe unter A) schlechter wäre.
Zusätzlich habe ich (aber leider vergessen wo...) im Internet auch mal gelesen, dass für eine Übergangsfrist unter gewissen Umständen wohl wählbar war, welches Recht Anwendung finden soll.
Wonach wird, falls diese Wahl möglich ist, denn entschieden?

So, das war es für heute
Chris


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