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 Frisch geschieden und schon ne Frage... von ccc05
Moin,



Wie gesagt, bin gestern nach nur 5 Monaten in 10 Minuten geschieden worden, nun meine Frage. Der Richter sprach die Scheidung aus und sagte das Urteil wird 4 Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Meine Ex war ebenfalls anwesend.



Was heisst das genau? Wird die Scheidung rechtskräftig 4 Wochen nachdem ich es zugestellt bekommen habe, oder muss es der Ex auch zugestellt werden? Ich frage nur, weil wir uns nicht sicher sind, ob es der Ex überhaupt zugestellt werden kann, da niemand so genau weiss, ob sie zu dem Zeitpunkt der Zustellung überhaupt noch die Adresse hat, welche sie gestern angegeben hat.



Was ist wenn es mir zugestellt wird und ihr nicht zugestellt werden kann? Ist es dann trotzdem rechtskräftig oder was passiert dann?



Grüße

Ccc05


 Frisch geschieden und schon ne Frage... von Moehrenmolch
Die Zustellung erfolgt durch eine Zustellungsurkunde.

Die gilt als zugestellt auch dann, wenn sie nur im Briefkasten liegt.



Es ist also egal, ob der andere aus dem einen Grund (will nicht) oder aus dem anderen Grund (bekommt

die Gerichtspost nicht) kein Rechtsmittel einlegt. - In beiden Fällen wird das Urteil rechtskräftig.



Fred :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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