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 Fühle mich geschröpft...weiß nicht weiter...wer kann helfen? von schröpfkopf
Hallo...bin neu hier und hoffe hier ein paar Antworten zu bekommen...



Erst mal meine Situation: Habe im Juli 2003 geheiratet, zu dem Zeitpunkt haben wir beide noch gearbeitet, allerdings war meine (noch) Frau schon Schwanger.

Im Dezember kam dann unser Sohn zur Welt und meine (noch) Frau hat ca. drei Monate vor der Geburt nicht mehr gearbeitet und hat dann zum Ende des Jahres auch einer Kündigung durch den Arbeitgeber für eine Abfindung zugestimmt. Im Juli 2006 kam dann die Trennung. Von diesem Zeitpunkt an bis Juni 2007 habe ich dann die Zahlungen für unser Haus übernommen welches aber meiner (noch) Frau gehört da sie alleine im Grundbuch eingetragen ist (Grundstück ist Erbteil)

Da ich im Juni aus dem Haus ausgezogen bin, in dem wir aber auf getrennten Etagen gelebt haben, wurde ich vom Gericht verurteilt folgende Zahlungen als Trennungsunterhalt zu leisten: nach Abzug des halben Kindergeldes, 200 € für unseren Sohn und 709 € für die Frau plus den Kindergartenplatz der nochmal 91 € im Monat kostet.

Das macht dann zusammen 1000 €!

Ich habe vor Änderung der Steuerklasse ca. 2100 € netto verdient.

Liege aber mit Steuerklasse 1 jetzt nur noch bei ca. 1850 €

Im Dezember letzten Jahres war ein Termin bei Gericht, bei dem wir dann geschieden werden sollten.

Dann hieß es aber plötzlich, das wir uns erst über die Höhe des Nachehelichen Unterhalts einig werden müssten, bevor wir geschieden werden könnten.

Leider war ich bei diesem Termin nicht dabei, da bei der ersten Unterhaltsverhandlung im Juni, schon alles soweit geklärt wurde, das nur die Anwälte zu diesem Termin mußten.

Allerdings muß ich nun gestehen, das ich mit der Wahl meiner Anwältin auch nicht die beste Wahl getroffen habe.

Jetzt sind wir noch immer nicht geschieden und ich Zahle immer noch Monatlich so viel Unterhalt, trotz des neuen Gesetzes!

Ich komme jetzt jeden Monat etwas weiter ins Minus auf meinem Konto und weiß nicht mehr weiter.

Kann ich den Unterhalt für meine (noch) Frau selbstständig kürzen?

oder muß ich es in Kauf nehmen das ich mit meinem Konto immer mehr ins Minus rutsche?

Kann ich nicht langsam darauf bestehen das wir geschieden werden und warum setzt das Gericht nicht einen Termin an, damit das alles vor Gericht geklärt wird?

Wenn ich darauf warten muß, bis wir uns einigen, kann das ja noch lange dauern.

Auserdem sollte Sie doch auch nach dem neuen Gesetz wieder arbeiten müssen. Der kleine geht morgens in den Kindergarten, den ich wohlgemerkt noch bezahle, da kann sie doch stundenweise arbeiten gehen um für sich das Geld selber zu verdienen, oder?!

Sie besteht allerdings darauf, einen Bürojob haben zu wollen, da sie diesen Beruf vor 12 Jahren mal gelernt hat. Allerdings hat sie nie in diesem Beruf gearbeitet sondern in den Jahren nur Arbeiten wie Supermarktkasse oder Fabrikarbeiten getätigt hat.

Kann sie jetzt sagen, das sie dieses nicht mehr kann?

Ich weiß echt nicht mehr weiter!!!

Bitte dringend um Hilfe!!!

Ich weiß, ist ne Menge zum lesen, deswegen bin ich euch auch dankbar für eure Antworten!


 Fühle mich geschröpft...weiß nicht weiter...wer kann helfen? von hörnchen
Schon wieder so ein netter Nick :rolleyes:



Zitat:
Jetzt sind wir noch immer nicht geschieden und ich Zahle immer noch Monatlich so viel Unterhalt, trotz des neuen Gesetzes!




Das neue Gesetz wird daran auch so schnell nichts ändern da es einen Vertrauensschutz gibt....



Zitat:
Ich komme jetzt jeden Monat etwas weiter ins Minus auf meinem Konto und weiß nicht mehr weiter.




Hast Du schonmal angedacht zu einer Schuldnerberatung zu gehen und zu sehen was sinnvoll wäre?



Zitat:
Kann ich den Unterhalt für meine (noch) Frau selbstständig kürzen?




Davon rate ich mehr wie dringend ab!



Zitat:
Kann ich nicht langsam darauf bestehen das wir geschieden werden und warum setzt das Gericht nicht einen Termin an, damit das alles vor Gericht geklärt wird?




Beantrage doch einen termin und einen Beschluß?



Zitat:
Auserdem sollte Sie doch auch nach dem neuen Gesetz wieder arbeiten müssen. Der kleine geht morgens in den Kindergarten, den ich wohlgemerkt noch bezahle, da kann sie doch stundenweise arbeiten gehen um für sich das Geld selber zu verdienen, oder?!




wie lange also von wann bis wann geht der Kleine denn?



Zitat:
Sie besteht allerdings darauf, einen Bürojob haben zu wollen, da sie diesen Beruf vor 12 Jahren mal gelernt hat. Allerdings hat sie nie in diesem Beruf gearbeitet sondern in den Jahren nur Arbeiten wie Supermarktkasse oder Fabrikarbeiten getätigt hat.

Kann sie jetzt sagen, das sie dieses nicht mehr kann?




Muss sie gar nicht, mit so einem kleinen Kind hat sie kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt, erst Recht nicht alleinerziehend. Weiterhin verlangen Supermärkte un Co Wechselschichten.... UND eheprägend war dass sie das Kind betreut hat.



Allerdings ist die Verteilung des Richters merkwürdig, wohl um Dich zu besänftigen, denn normal hat der unterhaltspflichtige den KiGa nicht zu zahlen, ausser er fordert z.B. diesen..... Alles Umverteilung.



Ich würde mal schätzen dass dir der Selbstbehalt bleiben wird, vom Einkommen 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Was hast Du denn für eine Wohnung bzw. warum sind Deine Kosten so hoch dass Du nicht zurande kommst? DA würde ich schauen.



hörnchen


 Fühle mich geschröpft...weiß nicht weiter...wer kann helfen? von kakamido
Hallo erstmal



Bei uns war ist das so, das mir der Mindestbehalt 1000€ + Fahrgeld zur Arbeit 150€ bleibt. Davon muss ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten, das geht auch einigermassen gut. Von meinem Nettoverdienst werden vor dem Selbstbehalt wird erstmal der Abtrag der gemeinsamen Schulden abgezogen. Dann kommt der Unterhalt meines Kindes runter, den ich gerne zahle und von dem was davon überbleibt bekommt sie ihren Unterhalt, mir bleiben wie gesagt die 1150 €. Das war übrigens schon im Trennungsjahr so, alles weg, bis auf den Selbstbehalt und Fahrgeld, damals waren es 900€ und heute sind es 1000€.



LG kakamido


 Fühle mich geschröpft...weiß nicht weiter...wer kann helfen? von kakamido
Ach so ich weiß, das es hier wo ich wohne Firmen gibt, die "Hausfrauenschichten" anbieten, das heißt, die Frauen kommen zur Arbeit wenn das Kind in der Schule bzw. Kindergarten ist und arbeiten solange, bis die Schule bzw. Kindergarten vorbei ist.

Und dann gibt es auch Ganztagsschulen oder Kindertagesstätten. und nach dem neuen Gesetzt ist im Falle der Scheidung der betreuende Partner verpflichtet, dieses Angebot zu nutzten, es sei denn das Kind ist beispielsweise Pflegebedürftig.

Das kannst du auf der Seite des Bundesjustizministeriums nachlesen.

Steht unter Zivilrecht/Familienrecht/Unterhaltsrecht/Inhalte der Reform



Lg kakamido


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