|
Vielleicht kann mir jemand eine Orientierung geben für mein folgendes Anliegen:
Meine Frau ist Alkoholikerin, was auch der Grund für die Trennung/Scheidung ist. Noch hält es mein Nervenkostüm aus, das in der gemeinsamen Ehewohnung durchzuziehen. Trennungsjahr ist im März 2012 rum. Meine Noch-Frau hat mir schon so vieles im Leben kaputtgemacht, dass ich momentan auch keine Lust darauf habe, den letzten "Kampf" zu verlieren, nämlich aus der Wohnung ausziehen zu müssen. Es ist eine Mitwohnung, im Mietvertrags stehen beide, zahlen tue ich allein seit Jahren. Sie ist überhaupt nicht fähig, selbstständig zu sein und verlässt kaum noch das Haus, bestellt ihren Alkohol mittlerweile lieber vom Pizzaservice, weil er da so schon billig ist, man kann es sich ja auch leistern, der Mann zahlt ja Unterhalt.
Solange wir noch nicht offiziell geschieden sind, habe ich vermutlich ohnehin keine Chance, aber weiß jemand, wie es für die Zeit danach aussieht? Kann ich meine dann Ex-Frau aus der Wohnung "klagen"? Unterhalt würde nicht ausreichen, dass sie sich die Wohnung alleine leisten kann.
Bin dankbar für Anmerkungen
|