Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Scheidung Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Ich steh noch ganz am Anfang und habe keine Ahnung von nix!! von Engel30
Hallo alle zusammen

ich bin neu hier und schreibe einfach mal drauf los..Ich habe meinem mann am Wochenende eröffnet das ich mich von ihm Trennen werde. Wir haben zwei Kinder die sind 4 Jahre alt. Ich habe am Montag einen Termin bei einem Familienanwalt damit ich weiß was zu machen ist. Aber vielleicht bekomme ich hier noch Tipps oder Ratschläge die wichtig sind bevor ich zu diesem Termin gehe.
Wir sind uns einig alleine der Kinder wegen keinen Rosenkrieg vom Zaun zu brechen...ich bleibe in der Wohnung vorerst mit den Kids..
Nun da hier viele in der gleichen Lage sind kann mir jemand sagen wie des ist mit dem

Kindergarten wer zahlt den wir beide dann jeder die Hälfte??

Mein Mann ist der Hauptverdiener und ich schaffe nur auf 400 Euro Basis und das auch nur weil wir neben dem Kindergarten noch eine Tagesmutter zahlen mit 80 Euro. Da ich auch bis Abend mal arbeite.

Wer zahlt die dann? Ich selber oder wir beide?

Ich werde am Montag mir den Unterhalt ausrechnen lassen für die Kids und mich..den ich weiß sonst nicht wie ich es schaffen soll..eigentlich will ich die Wohnung behalten und die Kids nicht aus dem Umfeld und schon gar nicht aus ihrem Kindergarten reißen aber ich kann alleine die Miete nicht aufbringen und weiß auch nicht ob und welches Amt da mich unterstützen würde??

Was ich weiß wenn ich auf das Sozialamt gehe muss ich alles aufdecken und auf den Sparbüchern der Kids ist überall gut Geld drauf das bestimmt erst verwendet werden müsste? Oder?

soweit erst mal von mir muss los zum Arbeiten stöber heute Nachmittag hier mal ausführlich rum.

Gibt es hier einen Chat?

Gruß Engel


 Ich steh noch ganz am Anfang und habe keine Ahnung von nix!! von RHW
Hallo,

wenn der Unterhalt nicht reicht, kann beim Jobcenter (nicht Sozialamt) Arbeitslosengeld II beantragt werden. Es wird aber nie rückwirkend gezahlt, erst ab Antragstellung.

Die Krankenversicherung bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse wie bisher weiter bestehen, längstens bis zur Rechtskraft der Scheidung. Der Unterhalt zählt hierbei nicht als Einkommen.

Es gibt aber eine wichtige Ausnahme.

Wenn beide Eheleute beim Finanzamt einen schriftlichen Antrag stellen, dass er den Unterhalt steuerrechtlich von seinem Einkommen abziehen kann, zählt der Unterhalt bei ihr krankenversicherungsrechtlich als Einkommen. Wenn der Unterhalt für die Ehefrau (ohne Unterhalt für die Kinder) mehr als 365 Euro (2011) monatlich beträgt, endet die kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V). Die Mindestbeiträge für eine eigene Mitgliedschaft liegen bei 143 Euro monatlich (wenn alle Einnahmen der Ehefrau zusammen höher als 851 Euro sind, sind höhere Beiträge zu zahlen).

Gruß

RHW


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Mein Noch-Mann gibt mir die Unterhaltsberechnung nicht  Unterhalt
 keine Einigung mit Vater mehr möglich  Umgangsrecht / Umgang / Besuchsrecht
 Noch-Ehemann will mir die Kinder weg nehmen..Bin verzweifelt  Sorgerecht
 Noch-Mann im Ausland, Erfahrungen Zustellung Dokumente  Scheidung
 Null Ahnung, aber 100 Fragen  Tips
Impressum

transporterforum  aussenborderteile