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 kann mir jemand nen Tip geben? von MädchenC20
Ich habe mich im Mai 2007 nach fast 8-jähriger Ehe getrennt. Wir haben keine Kinder zusammen. Das letzte Jahr als wir noch zusammen waren, hat er sich für 6 Monate im Ausland aufgehalten und ich habe ihn betrogen. Er hat es herausgefunden hat aber keine konkreten Beweise dafür. Nur lediglich eine Email die ich mal geschrieben hatte ( die hat er auch nur gefunden nachdem er in meinen Email account eingebrochen ist) Egal.. meine Frage ist jetzt eigentlich ob jemand schon mit sowas ähnlichem ne erfahrung hatte und wie es dann wegen Unterhaltzahlungen und so ausschaut. Veilleicht kann mir ja irgendjemand nen Tip geben was ich denn machen könnte?


 kann mir jemand nen Tip geben? von Moehrenmolch
Kommt drauf an, was Du willst. Was mit Eurer Beziehung ist.

Ich würde da das "Psychologische" vom "Juristischen" trennen.



Da es kein "Schuldprinzip" mehr im Scheidungsrecht gibt, ist es gleichültig für den Unterhalt, warum man sich trennt.



Gruß von Fred :|

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 kann mir jemand nen Tip geben? von MädchenC20
Vielen Dank für den Tip mit dem "Schuldprinzip".



Unsere Beziehung war schon bevor er weggegangen ist fast vorbei, dachte es würde mir helfen wenn er weg ist daß es sich wieder gibt, aber leider hat es nicht geklappt. Ist eigentlich nur schlimmer geworden. Ich will die Scheidung, bin auch seit Mai 07 von ihm getrennt und muss sagen sehr glücklich.



Da ich nicht wirklich der "Grossverdiener" bin kann mir vielleicht jemand nen Tip od. Link geben wo ich mich mal wegen nem Anwalt informieren könnte? Oder wie läuft das eigentlich so ab? DANKE


 kann mir jemand nen Tip geben? von Moehrenmolch
Im Scheidungsverfahren gibt es Anwaltspflicht in Deutschland.



Du solltest in jedem fall beim Amtsgericht einen "Beratungsschein" holen und damit zum Anwalt gehen.

Ob Du diesen Schein bzw. Prozeßkostenhilfe bekommst, hängt von Deinem Einkommen ab.

Gute Anwälte haben aber das Antragsformular für PKH in der Schublade.



Die Frist für das Trennungsjahr läuft ab Zustellung des Scheidungsantrages beim "Prozeßgegner".



Gruß von Fred :|

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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