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Hallo Zusammen,
ich bin zum 1. Mal hier und mein Beitrag könnte evtl. etwas länger werden.
Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Ex getrennt. Notariell haben wir schon u. a. Gütertrennung und den Versorgungsausgleich ausgeschlossen. Will damit sagen, dass wir uns gütlich trennen wollen ohne Streit und so.
Damals habe ich mich von einer Anwältin beraten lassen. Diese Gebühr rechnet sie an, wenn ich die Scheidung bei ihr durchführen lasse.
Nun habe ich gelesen, dass man sich auch online scheiden lassen kann.
Sind die Kosten für eine "normale" Scheidung billiger, als bei der Online Scheidung? Und wie wird das berechnet?
Ich habe gelesen, dass sich die Kosten nach dem monatlichen Nettoeinkommen berechnen. Bei mir ist das recht einfach, ich verdiene immer das selbe. Aber bei meinem Ex ist das komplizierter. Er ist selbstständig und hat die letzten Jahre nicht viel, bzw. unterschiedlich viel verdient. Werden zur Berechnung des Nettoeinkommens die des letzten Jahres genommen? Und kommen dann noch Gerichtskosten dazu?
Und sollte ich meine Anwältin nehmen (und nicht online), muss mein Ex mit dahin? Er braucht doch keinen eigenen Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung, oder?
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Lieben Gruß Garvin
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