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Hallo,
Wir sind seit 1999 verheitratet, 2004 kam unsere Tochter zur Welt.
Seit 2000 lebten wir in Spanien.
Anfang 2007 bin ich nach Deutschland gezogen. Ich habe einen neuen Partner kennengelernt und lebe seitdem mit ihm zusammen.
Zwischen meinem Mann und mir gab es die Vereinbarung, das unsere Tochter bei ihm bleibt und ich, wann ich immer ich kann, nach Spanien fliege um sie zu sehen.
Das ging bis Frühling 2008 auch gut. Meine Tochter wurde älter, verstand mehr und wir haben sehr unter den Trennungen gelitten. Mir war es möglich meist 2 WE's im Monat bei ihr in Spanien zu verbringen.
Da ich immer wieder versucht habe, mit meinem Mann zu sprechen, das ich die Lösung nicht mehr lange unterstütze, und er jedesmal ziemlich derbe aus der Haut gefahren ist, habe ich in den Sommerferien, meine Tochter einfach in Deutschland behalten. Sie war für 3 Wochen bei mir "zu Besuch".
Meinen Mann habe ich darüber nur per Email informiert. Ich gebe hier zu, das ich für ein persönliches Treffen und ein Telefon einfach zu feige war und Angst hatte.
Seitdem besteht 0 Kommunikation mehr zwischen uns.
Er telefoniert mehr oder minder regelmässig 1x Woche mit seiner Tochter.
Jetzt geht es um die Scheidung und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Derzeit ist es so, das er es auf mich übertragen würde, sofern in dieser Vereinbarung auch stehen würde, das seine Tochter in den Ferien zu Besuch kommt.
Mein RA rät mir entschieden davon ab, das ABR mit einer Umgangsregelung zu verbinden. Wir sollten das persönlich von Fall zu Fall klären.
Darüber habe ich meinen Mann aufgeklärt, mal sehen ob er es verstehen wird.
Was mich interessiert - und hier geht es mehr um das Sorgerecht:
Wo kann ich verbindlich erfahren, in welchen Fällen er als Vater "normalerweise" unterschreiben muss?
Bisher weiß ich von geplanten Operationen und Passbeantragungen. Gibt's da noch mehr? Und muss er sich in bestimmten Fällen seine Identität bestätigen lassen? Er lebt ja im Ausland?
Gibt es hier ähnliche Fälle? Frau u. Kind in D, Vater im Ausland?
Ich wäre sehr an einem Erfahrungsaustausch gelegen.
Danke und Gruß
H.
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