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 Muß ich dem Trennungsjahr zustimmen? von spülfee
Hallo,

der Titel ist etwas verwirrend, aber ein besserer ist mir nicht eingefallen ;)

Kurz zu meiner Geschichte...mein Mann ist im Dezember 2005 ausgezogen..hat sich aber erst im Januar 2006 umgemeldet, damit für das Jahr 2006 noch die Steuerklasse 3 zum tragen kommt. Nachdem er im Januar 2007 gemerkt hat, dass er bei Steuerklasse 1 erheblich mehr Steuern zahlen muß und auch der Ortszuschlag wegfällt, ist er auf die Idee gekommen, sich zum März 2007 wieder hier anzumelden. Nun will er sich aber sofort scheiden lassen und fordert von mir eine Erklärung, dass das Trennungsjahr im Dezember 2006 abgelaufen ist.

Sollte bzw kann ich diese ohne Schwierigkeiten abgeben?


 Muß ich dem Trennungsjahr zustimmen? von hörnchen
Guten Morgen,



rede da mal mit Deinem Anwalt. Die Frage ist ob Du bei der gemeinsamen steuerklärung etwas anderes unterschrieben hast, dann würde ich als Voraussetzung für meine Zustimmung eine "selbstanzeige" sprich eine Meldung ans Finanzamt als Voraussetzung fordern.



Zumindest wollte ich schriftlich fixiert haben dass mir da keine Nachteile entstehen - wobei, getrennt kann man ja auch unter einer Adresse leben.



hörnchen


 Muß ich dem Trennungsjahr zustimmen? von spülfee
Hallo,

Anwalt hab ich leider noch keinen, da mein Mann bisher immer gesagt hatte, dass wir erstmal alles so lassen wie es ist.

Ich habe wohl den Fehler gemacht, die Steuererklärung zu unterschreiben, ohne sie genau zu lesen.

Die Sache mit dem Ortszuschlag scheint aber wohl auch nicht ohne zu sein,da er ja deswegen wieder auf die Steuerklasse 3 wecheseln wolte,da er ihn sonst hätte zurück zahlen müssen.

In meiner Wohnung wäre es nicht möglich getrennt zu leben.....80 qm für 4 Leute..da kann von Trennung wohl nicht die Rede sein



Spülfee


 Muß ich dem Trennungsjahr zustimmen? von hörnchen
Hallo,



Zitat:
Anwalt hab ich leider noch keinen, da mein Mann bisher immer gesagt hatte, dass wir erstmal alles so lassen wie es ist.




Dann solltest Du Dich langsam nach einem Fachanwalt für Familienrecht umschaun.



Scheinbar habt ihr 2 Kinder? Der Ortszuschlag z.B. in Großstädten ist um die 70/80 € und pro Kind für das man Kindergeld bezieht glaub an die 20



Zitat:
In meiner Wohnung wäre es nicht möglich getrennt zu leben.....80 qm für 4 Leute..da kann von Trennung wohl nicht die Rede sein




Och das geht schon, wenn er in einem eigenen Bett oder Sofa geschlafen hat und sich selbst versorgt hat.... Ist die Frage was DU willst.



hörnchen


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