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Also soviel ich weiss müsst ihr auf jeden Fall das Trennungsjahr absolvieren. Dann kann durch einen Anwalt die Scheidung eingereicht werden. In der Tat reicht ein Anwalt aus. Es gibt in bestimmten Fällen, die Möglichkeit, das Trennungsjahr abzukürzen. Das musst Du den Anwalt fragen.
Für die Zeit der Ehe werden die Rentenansprüche geteilt: Von Deinen Ansprüchen bekommt Deine Frau die Hälfte und umgekehrt. Das gilt natürlich auch für Betriebsrenten, Pensionkassen etc.
Ansonsten kann ich nur sagen: Beschissen wird nicht. Was ihr zusteht steht ihr zu. Was Dir zusteht steht Dir zu. Bei allen negativen Emotionen und Verletzungen die eine Trennung und eine Scheidung mit sich bringen sollte man doch den Anstand wahren.
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