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 Notar-Vereinbarung von ehemann
Hallo,
ich habe zwei Fragen:
Hallo,
1-ich lebe mit meiner Frau seit 01.02.11 getrennt und wir suchen momentan andere 2 Wohnungen für uns. Musssen wir das beim Notar festlegen oder warten wir bis die Trennungsjahr abgelaufen ist und dann gehen wir zum Anwalt.
2- Ich habe mit meiner Frau vereinbart auf Trennungs- und Nacheheunterhalt. Wir waren beim Notar um das festzulegen und hat abgelehnt, das zu machen. Seine Aussage, es ist gegen die Richtlinien und muss alles nach unserem gehlatsabrechnung rechen, obwohl meine Anwalt hat gesagt, wir können uns auf eine Bestimmte Betrag vereinbaren, um die Rechnerei und Zeit zu sparen. Wer hat jetzt Rechnt, mein Anwalt oder Notar!!!!
Danke


 Notar-Vereinbarung von hörnchen
Hallo,

der Notar hat Recht, denn wenn das nicht stimmt wärs sittenwidrig und somit nichtig. Spätestens wenn öffentliche Kassen belangt werden würden.

Wohnungen könnt ihr euch suchen wie ihr wollt und es euch leisten könnt. Gibt es Kinder?

hörnchen


 Notar-Vereinbarung von ehemann
Danke
Wir haben ein Kind (8 Jahre) und werde ich ihn sein Unterhalt nach Dus-Tabelle zahlen. Aber wir haben auf Ihre Unterhalt vereibart und zwar 400 Euro monat, sie arbeitet 400 Basis, insgesammt hat sie mit dem Kinsdesunterhalt ca. 1300 Euro (400 Unterhalt+ 400 basis + 309 Kindesunterhalt + 184 Kindergeld) aber der Notar wollte diese Vereinbarung nicht festlegen.


 Notar-Vereinbarung von hörnchen
Hallo,

leg doch dem Notar die Belege vor damit er das errechnen kann, das kostet nix extra. Der Notar ist verpflichtet sich an das Recht zu halten und das kann er nur wenn er prüft ob das so rechtens ist.

Was verdienst du denn im Monat? Kindesunterhalt kannst du auch kostenlos beim Jugendamt titulieren.

hörnchen


 Notar-Vereinbarung von ehemann
1- wenn ich später klasse1 habe dann ca. 2200 euro
2- für die Trennungsjahr mussen wir schriftlich festlegen oder warten wir bis zum Ablauf und gehen wir zum Anwalt wegen Scheidungsantrag


 Notar-Vereinbarung von hörnchen
Hallo,

der Notar scheint ordentlich und korrekt zu arbeiten, wie es für Notare üblich ist.

Nachdem euere Einkünfte nicht so hoch sind ist zu befürchten dass irgendwann ergänzende Transferleistungen beantragt werden müssen und spätestens da muss es stimmen.

Also nochmal: Belege vorlegen und ordentlich ausarbeiten lassen, Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung. Ist allemal billiger wie bei Gericht. Und, dein Anwalt ist ein fauler ......

Wenn du nach der Düsseldofer Tabelle suchst, da findest du im Anhang alles was du wissen mußt, zum nachlesen.

hörnchen


 Notar-Vereinbarung von ehemann
Wir haben jetzt gemeinsame Rechtsanwalt, er hat für uns eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung vorbereitet und muss von uns beide nur unterschrieben. Der Anwalt hat gemeint, um die Kosten nicht doppelt zu zahlen (An Anwált und Notar), brauchen wir diese Verinbarung nicht notariell beurkunden zu lassen. Es reicht diese Verinbarung beim Ihm zu unterschreibe und wenn er die Scheidungsantrag beim Gericht abgibt, gibt diese Verinbarung auch mit und wird umgesetzt.
Stimmt das !!!!!!! :juggle:


 Notar-Vereinbarung von OnkelGis
meine frau braucht nichts für den Anwalt bezahlen,
da sie kein eigenes einkommen hat...
und ein anwalt vertritt in der regel die interessen,
von dem er beauftragt wurde...
muss du abwägen,
obs dir wert ist...


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