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Hallo, die Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich ja nach dem Geldbetrag, über das in der Scheidungsfolgenvereinbarung Festlegungen getroffen werden, also der Geschäftswert. Nun die Frage: Wir haben keine Kinder und keine Immobilien. Wir beschließen die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft und beschließen einen Pauschalbetrag von x Euro als Ausgleichszahlung. Einen Versorgungsauslgeich schließen wir aus.
Warum ermittelt der Notar nun trotzdem die Kosten anhand unseres gesamten Vermögens und nicht anhand des Betrages x, um den es ja in der Vereinbarung geht?
Gruß inco
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