Hallo AnPhil06, willkommen im Forum,
Ja, das geht schon, aber es dürfen keine Vereinbarungen drinstehen, die den Kindesunterhalt das SR oder die Besuchsregelung betreffen.
Das regelt das FG. Denn solche Vereinbarungen beim Notar wären Sittenwidrig. Wenn das ein guter Notar ist, denke ich wird er dich darüber aber genauer aufklären.
Wenn Immobilienbesitz oder ähnliches vorhanden ist, kannst du das zusammen mit deiner EX durchaus schon vor der Scheidung regeln, das mindert den Streitwert und macht das ganze billiger.