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Andi wrote:
>Ich habe eine ETW vererbt bekommen, da ich aber Meisterschule, neues >Auto brauchte, usw. habe wir 2 Darlehn a 30000 damals 2002 darauf >aufgenommen und beide Unterschrieben, wobei ich alleine im >Grundbuch stehe.
>In der zeit bis jetzt hatte meine Frau den Wahn sich selbstständig zu >machen, bekam aber kein Geld, so habe ich halt nochmals 30000 privat >aufgenommen aus Liebe!
Die ETW muss einen Wert haben, der mind. bei 100.000 Euro liegt, sonst
hätte die Bank keine 60.000 Euro Hypothek darauf finanziert, richtig?
Da beide die Hypothekenkredite unterschrieben haben, haften auch
beide. Wenn sich beweisen lässt, dass von dem weiteren Kredit von
30.000 Du ihr die Selbständigkeit finanziert hast (Quittungen usw.),
dann ist das ebenfalls ein Kredit, der der Ehephase zuzurechnen ist.
Ich unterstelle, weitere Schulden und Barvermögen/Immobilien liegen
nicht vor. Dann geht das folgendermaßen ab:
a) ermittle Dein Anfangsvermögen aus der ETW-Erbschaft zum
Erbschaftstermin durch Wertermittlung der ETW zu diesem Zeit-
punkt. Ich unterstelle, es waren 100.000 Euro
b) ermittle den aktuellen Marktwert der ETW. Er könnte höher oder
niedriger sein. Ich unterstelle wiederum 100.000 Euro.
c) ich unterstelle, keine Schulden sind bezahlt worden, es sind also
noch 90.000 Euro zu bezahlen, die sich rechtlich hälftig auf Euch
beide verteilen.
d) ihr Anfangsvermögen war Null, da sie unterstellterweise ohne
Vermögen in die Ehe kam.
e) da keine Immobilienwertsteigerung vorhanden ist, liegt kein
Zugewinn vor. Du erhälst 100.000 Euro Anfangsvermögen zuge-
sprochen. Die Schulden, die in der Ehe gemeinsam erworben
wurden, werden hälftig geteilt. Du gehst aus der Sache mit der
ETW-Wohnung plus 45.000 Euro Schulden raus. Sie ohne ETW
und ebenfalls 45.000 Euro Schulden.
>Sitze ich jetzt alleine auf den ganzen schulden? Dann kann ich bald >Innsolvenz anmelden?
Wenn keine Wertsteigerung der ETW vorhanden ist, dann bleibt es
für Dich bei 45.000 Euro Schulden. Allerdings haftet ihr beide jeweils für die eingeholten Kredite. Wenn also einer von Euch ausfällt, zahlt der
andere die Kredite voll ab. Bedenke das. Trenne zwischen Außen-
verhältnis (Bank-Kreditnehmer) und Innenverhältnis (Du und Ex-
Frau).
An Deiner Stelle würde ich, um schnell schuldenfrei zu werden, die
ETW verkaufen, Deine Schuldenhälfte bezahlen und abwarten, ob
sie ihre Hälfte finanziert erhält. Wenn sie ausfällt, dann würde ich einen
Titel gegen sie erstreiten und sie pfänden. Über 30 Jahre lässt sich
da schon was holen. Ob es alles sein wird, sei dahingestellt. Sie
könnte auch versuchen, mit Privatinsolvenz herauszukommen. Dann
würde faktisch die ganze Restschuld an Dir hängen bleiben, da hast Du
durchaus eine berechtigte Ur-Angst. Denn im Außenverhältnis bist Du
für die Restschuld Bürge (sofern Du Mit-Kreditnehmer bist), ergo kommt
die Bank bei Zahlungsausfall der Ex zu Dir. Dem entgehst Du nur durch
eine eigene Privatinsolvenz, aber dann geht die ETW auch drauf.
So oder so ist die Sachlage heikel, sofern die Gefahr besteht, dass
Deine Ex in die Insolvenz zu gehen bereit ist.
>Ein Rat wäre schön, zu einer Anwältin gehe ich am Donnerstag.
mach das. Die hat davon am meisten Ahnung.
>Muss ich weiterhin, Handy, Sportverein, mein 2 Auto Ihr überlassen?
Handy und Sportverein ja wohl kaum. Würde ich beides übrigens an
Deiner Stelle baldmöglichst kündigen bzw. auf Prepaid umstellen, denn
viel Geld wird Dir in Bälde nicht mehr bleiben. Die beiden Autos werden
geschätzt und dem Zugewinnausgleich zugeordnet (abzüglich der
Schulden, die drauf sind).
>Die Kleine hat Sie zu Oma, kann ich da auch angehen?
das ist Sorge-/Umgangsrecht. Da halte ich mich raus.
Gruß, Starship
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