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 Nun wird die Kuh geschlachtet! Erbitte Hilfe! von angieundearl
Hallo zusammen,



könnt Ihr mir bitte mit ein paar Infos weiterhelfen!?



Habe die Tage die Scheidungsunterlagen von dem Anwalt meiner Frau bekommen! war voll schockiert, aber wenn das Puzzle nicht mehr passt, muss man es einsehen!



Ich habe eine ETW vererbt bekommen, da ich aber Meisterschule, neues Auto brauchte, usw. habe wir 2 Darlehn a 30000 damals 2002 darauf aufgenommen und beide Unterschrieben, wobei ich alleine im Grundbuch stehe.

In der zeit bis jetzt hatte meine Frau den Wahn sich selbstständig zu machen, bekam aber kein Geld, so habe ich halt nochmals 30000 privat aufgenommen aus Liebe!

Nun gibt die Kuh keine Milch mehr und Sie wird geschlachtet.

Sitze ich jetzt alleine auf den ganzen schulden? Dann kann ich bald Innsolvenz anmelden?

Ein Rat wäre schön, zu einer Anwältin gehe ich am Donnerstag.

Muss ich weiterhin, Handy, Sportverein, mein 2 Auto Ihr überlassen?

Die Kleine hat Sie zu Oma, kann ich da auch angehen?

Danke Vorab!

Andi


 Nun wird die Kuh geschlachtet! Erbitte Hilfe! von hörnchen
Hallo,



Vielleicht solltest Du Dich etwas beruhigen und genau Fakten darlegen, dann kian Dir auch jemand antworten.



angieundearl hat geschrieben:

Ein Rat wäre schön, zu einer Anwältin gehe ich am Donnerstag.




Dann berichte mal was sie nach Rückfragen sagt.



Zitat:
Muss ich weiterhin, Handy, Sportverein, mein 2 Auto Ihr überlassen?




Wieso Dein? Euer, will ich doch meinen oder andersrum um was gehts Dir?



Zitat:
Die Kleine hat Sie zu Oma, kann ich da auch angehen?




Hör mal auf gegen alles anzugehen und ohne den genauen Sachverhalt zu kennen kann niemand vernünftig raten.



Was macht Dich so wütend? Dass die Frau mit Kind auch Rechte hat?



hörnchen


 Nun wird die Kuh geschlachtet! Erbitte Hilfe! von angieundearl
Hallo Hörnchen,



Danke, laß gut sein! Merke das ich wohl als mann nicht so erwünscht bin!

Danke!


 Nun wird die Kuh geschlachtet! Erbitte Hilfe! von hörnchen
Hallo,



angieundearl hat geschrieben:
Merke das ich wohl als mann nicht so erwünscht bin!





Machst Dus Dir einfach. Es geht nicht um Mann oder Frau. Wenn dann gehts um Gesetze, Gerechtigkeit und vor allem um Kinder. Euer Kind tut mir grad echt leid bei dem "Kampf".



Näheres schreibst du ja eh nicht, somit kann Dir auch keiner antworten.



hörnchen



soll ich jetzt sagen da schreibt ein Kinderfeind oder Egomane? Nö, mach ich net, Schubladen passen selten.


 Nun wird die Kuh geschlachtet! Erbitte Hilfe! von starship
Andi wrote:

>Ich habe eine ETW vererbt bekommen, da ich aber Meisterschule, neues >Auto brauchte, usw. habe wir 2 Darlehn a 30000 damals 2002 darauf >aufgenommen und beide Unterschrieben, wobei ich alleine im >Grundbuch stehe.

>In der zeit bis jetzt hatte meine Frau den Wahn sich selbstständig zu >machen, bekam aber kein Geld, so habe ich halt nochmals 30000 privat >aufgenommen aus Liebe!



Die ETW muss einen Wert haben, der mind. bei 100.000 Euro liegt, sonst

hätte die Bank keine 60.000 Euro Hypothek darauf finanziert, richtig?

Da beide die Hypothekenkredite unterschrieben haben, haften auch

beide. Wenn sich beweisen lässt, dass von dem weiteren Kredit von

30.000 Du ihr die Selbständigkeit finanziert hast (Quittungen usw.),

dann ist das ebenfalls ein Kredit, der der Ehephase zuzurechnen ist.

Ich unterstelle, weitere Schulden und Barvermögen/Immobilien liegen

nicht vor. Dann geht das folgendermaßen ab:



a) ermittle Dein Anfangsvermögen aus der ETW-Erbschaft zum

Erbschaftstermin durch Wertermittlung der ETW zu diesem Zeit-

punkt. Ich unterstelle, es waren 100.000 Euro

b) ermittle den aktuellen Marktwert der ETW. Er könnte höher oder

niedriger sein. Ich unterstelle wiederum 100.000 Euro.

c) ich unterstelle, keine Schulden sind bezahlt worden, es sind also

noch 90.000 Euro zu bezahlen, die sich rechtlich hälftig auf Euch

beide verteilen.

d) ihr Anfangsvermögen war Null, da sie unterstellterweise ohne

Vermögen in die Ehe kam.

e) da keine Immobilienwertsteigerung vorhanden ist, liegt kein

Zugewinn vor. Du erhälst 100.000 Euro Anfangsvermögen zuge-

sprochen. Die Schulden, die in der Ehe gemeinsam erworben

wurden, werden hälftig geteilt. Du gehst aus der Sache mit der

ETW-Wohnung plus 45.000 Euro Schulden raus. Sie ohne ETW

und ebenfalls 45.000 Euro Schulden.



>Sitze ich jetzt alleine auf den ganzen schulden? Dann kann ich bald >Innsolvenz anmelden?



Wenn keine Wertsteigerung der ETW vorhanden ist, dann bleibt es

für Dich bei 45.000 Euro Schulden. Allerdings haftet ihr beide jeweils für die eingeholten Kredite. Wenn also einer von Euch ausfällt, zahlt der

andere die Kredite voll ab. Bedenke das. Trenne zwischen Außen-

verhältnis (Bank-Kreditnehmer) und Innenverhältnis (Du und Ex-

Frau).

An Deiner Stelle würde ich, um schnell schuldenfrei zu werden, die

ETW verkaufen, Deine Schuldenhälfte bezahlen und abwarten, ob

sie ihre Hälfte finanziert erhält. Wenn sie ausfällt, dann würde ich einen

Titel gegen sie erstreiten und sie pfänden. Über 30 Jahre lässt sich

da schon was holen. Ob es alles sein wird, sei dahingestellt. Sie

könnte auch versuchen, mit Privatinsolvenz herauszukommen. Dann

würde faktisch die ganze Restschuld an Dir hängen bleiben, da hast Du

durchaus eine berechtigte Ur-Angst. Denn im Außenverhältnis bist Du

für die Restschuld Bürge (sofern Du Mit-Kreditnehmer bist), ergo kommt

die Bank bei Zahlungsausfall der Ex zu Dir. Dem entgehst Du nur durch

eine eigene Privatinsolvenz, aber dann geht die ETW auch drauf.

So oder so ist die Sachlage heikel, sofern die Gefahr besteht, dass

Deine Ex in die Insolvenz zu gehen bereit ist.



>Ein Rat wäre schön, zu einer Anwältin gehe ich am Donnerstag.



mach das. Die hat davon am meisten Ahnung.



>Muss ich weiterhin, Handy, Sportverein, mein 2 Auto Ihr überlassen?



Handy und Sportverein ja wohl kaum. Würde ich beides übrigens an

Deiner Stelle baldmöglichst kündigen bzw. auf Prepaid umstellen, denn

viel Geld wird Dir in Bälde nicht mehr bleiben. Die beiden Autos werden

geschätzt und dem Zugewinnausgleich zugeordnet (abzüglich der

Schulden, die drauf sind).



>Die Kleine hat Sie zu Oma, kann ich da auch angehen?



das ist Sorge-/Umgangsrecht. Da halte ich mich raus.



Gruß, Starship


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