|
Hallo, meine noch Ehefrau und ich leben seit Ende 2009 getrennt. Sie ist damals ausgezogen. Ich habe Ende Sept 2010 durch meinen Anwalt vor dem Amtsgericht den Scheidungsantrag gestellt. Meine Nochfrau hat durch ihre Anwältin in schriftlicher Form der Scheidung zugestimmt. Um den Zugewinn errechnen zu können ist eine Schätzung des Hauses ausstehend. Dieser Termin sollte vor 1 Woche gewesen sein wurde aber durch einen schweren Motorradunfall meiner Nochfrau durch das Gericht gekanzelt. Das ist auch so in Ordnung! Nun besteht die Wahrscheinlichkeit bleibender Gedächtnisschäden. Aktuell ist der erwachsene gemeinsame Sohn der med. Betreuer. Wann kann das Scheidungsverfahren weitergeführt werden? Muss ich dann für eine evtl. Pflege aufkommen? Bis zu ihrem Unfall war sie in einer festen, gut bezahlten Anstellung die immer noch besteht. Muss ich im Falle einer Erwerbslosigkeit für sie aufkommen? NEM
|