|
Hallo,
meine Eltern sind derzeit im Scheidungsverfahren. Die PKH wurde auch schon bewilligt und zwar ohne Ratenrückzahlung.
Sie lassen sich einvernemlich scheiden. Jetzt das Problem, es gibt da noch ein Pachtgarten dessen Grundstück nur gepachtet ist aber die Hütte von uns gekauft ist.
Die Anwältin sieht vor das mein Vater meine Mutter auszahlen soll. Ca. 3500,- €.Mein Vater kann diesen Betrag nicht aufbringen und man möchte sich auf Ratenzahlung verständigen.
Die Frage ist nun in wie weit diese Summe bzw. der Streit sich auf die PKH auswirkt?
Kann das nachträglich "erworbene" Vermögen die Rückzahlung der PKH bedeuten?
Bin über jede Antwort dankbar!
|