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 Prozesskostenhilfe von Schmetterling
bei mir sieht es so aus, dass ich Prozesskostenhilfe beantragt habe. Im Schreiben vom Familiengericht heißt es jetzt, dass mein Noch-Ehemann aufgrund seines Verdienstes einen Prozesskostenvorschuss leisten müsste und ich daher keine PKH bekomme. "Unser" Anwalt (wir haben bisher nur einen, wurde aber von mir beauftragt) meinte nun, dass ich mit ihm sprechen soll und er die vom Gericht geforderte Summe überweisen soll. Wie erwartet, weigert sich mein Noch-Ehemann und sagt, er und ich müssten uns die Summe teilen. Das kann doch nicht richtig sein oder? :nein:
Soll ich jetzt den Anwalt beauftragen einen Antrag auf Prozesskostenvorschuss einzureichen? Und was geschieht, wenn dabei herauskommt, dass er diesen doch nicht leisten kann? Würde ich dann die PKH bekommen?
Bin dankbar für jeden Tipp :)


 Prozesskostenhilfe von hörnchen
Hallo,

mach kein solches Kuddelmuddel. Das Gericht hat doch ganz klar formuliert dass dein Mann genügend Einkommen hat um den Prozesskostenvorschuss zu leisten.

Wenn dein Mann sich weigert würde ich den Anwalt darüber informieren und eben Verfahrenskostenhilfe beantragen für dich selber.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Das Gericht kann Verfahrenskostenhilfe bewilligen wenn dein Mann nicht zahlt, wird halt alles nur dauern..... Will dein Mann die Scheidung in die Länge ziehen?

hörnchen


 Prozesskostenhilfe von Schmetterling
Hallo Hörnchen,

vielen Dank für die Antwort :)
Die PKH habe ich doch schon beantragt, wie ich auch schon geschrieben habe, wurde diese aber eben mit der Begründung, dass ich einen Prozesskostenvorschuss verlangen kann, abgelehnt. Der Anwalt meint, mein Noch-Ehemann sollte die Gebühren zahlen, weil, wenn ich einen PKV einreiche es für ihn nur noch teurer werden würde, weil er dann eben auch die Anwaltskosten ganz zahlen müsste.
Ich bin jetzt total hin- und hergerissen. Auf der einen Seite denke ich, um des lieben Friedens willen, sollte ich einfach die Hälfte der Gebühren zahlen. Obwohl das Gericht anderer Auffassung ist. Aber um das eben durchzusetzen müsste ich wohl einen Antrag auf PKV einreichen.
Bin total ratlos :/


 Prozesskostenhilfe von Schmetterling
Hab noch was vergessen :)
Nein, ich glaube nicht, dass er die Scheidung in die Länge ziehen will. Er will nur nichts bezahlen.

LG
Schmetterling


 Prozesskostenhilfe von hörnchen
Schmetterling hat geschrieben:
Ich bin jetzt total hin- und hergerissen. Auf der einen Seite denke ich, um des lieben Friedens willen, sollte ich einfach die Hälfte der Gebühren zahlen. Obwohl das Gericht anderer Auffassung ist. Aber um das eben durchzusetzen müsste ich wohl einen Antrag auf PKV einreichen.
Bin total ratlos :/


Nix ratlos du reichst den Antrag ein. Wofür gibt es die Gesetze?

Weißt du was? Wenn dein Mann meint dich um des lieben Friedens Willen abzocken zu können solltest du ihm sachlich die rote Karte zeigen indem du dein Recht in Anspruch nimmst.

PKH bekommt eh nur wer wenig Geld zur Verfügung hat. Und, dem Frieden nutzt das nix und hinterher, wenn du Schulden hast sagt auch niemand: Hast fein gemacht.

hörnchen


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