Hallo Hörnchen,
vielen Dank für die Antwort

Die PKH habe ich doch schon beantragt, wie ich auch schon geschrieben habe, wurde diese aber eben mit der Begründung, dass ich einen Prozesskostenvorschuss verlangen kann, abgelehnt. Der Anwalt meint, mein Noch-Ehemann sollte die Gebühren zahlen, weil, wenn ich einen PKV einreiche es für ihn nur noch teurer werden würde, weil er dann eben auch die Anwaltskosten ganz zahlen müsste.
Ich bin jetzt total hin- und hergerissen. Auf der einen Seite denke ich, um des lieben Friedens willen, sollte ich einfach die Hälfte der Gebühren zahlen. Obwohl das Gericht anderer Auffassung ist. Aber um das eben durchzusetzen müsste ich wohl einen Antrag auf PKV einreichen.
Bin total ratlos
