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Hallo,
mein Mann und ich wollen uns nach fast 30 jährige Ehe scheiden lassen.
Unsere Söhne sind erwachsen.
Über die Aufteilung unseres Vermögens haben wir uns geeinigt und werden einen Notarvertrag darüber abschließen und gleichzeitig auch Gütertrennung bis zur Scheidung vereinbaren.
Aber:
Können wir in NRW auch selber nach Ablauf des Trennungsjahrs den Antrag auf Scheidung bei Gericht stellen (einer der Ehegatten) oder brauchen wir einen Anwalt dazu?
Ich frage, da so etwas bei kinderlosen Ehen wohl mal von der Regierung angedacht war.
Zu welchem Zeitpunkt wird der Antrag dann gestellt? 8 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahrs?
Kann man auch den Antrag auf Versorgungsausgleich selber stellen und wenn wann und wo?
Wenn wir die Scheidung und den Versorgungsausgleich nicht selbe machen können, kann man sich da auch einen Notar nehmen = NRW?
Danke
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