Hallo,
schön wenn ihr euch wieder vertragt!
Zitat:
werden ihre anwaltskosten und gerichtskosten trotzdem vom amt bezahlt
und wenn sie die scheidung zurückzieht
Das sollte deine Frau den Anwalt fragen der alle Zahlen vorliegen hat.
Zitat:
gibt es probleme mit dem amt wollen die irgendwie geld zurück was sie vom amt bekommen hat.und wie lange bekommt sie noch harz4 wenn sie die scheidung einreicht.
muß ich dann sofort meine miete und ihre bezahlen
Ich denke mal das bei der Berechnung von Hartz4 dir schon der zu zahlende Kindesunterhalt und Trennungunterhalt angerechnet/gefordert wurde - somit dürfte da nichts nachkommen bzw. noch etwas länger ergänzendes Hartz4 zu zahlen sein.
Ich wünsch euch viel Glück!
hörnchen