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 Scheidungsurteil-Einspruch beim OLG durch die Noch Ehefrau von Peppermint Patty
Guten Abend zusammen,

ich bin neu hier und hab natürlich auch gleich Fragen auf denen ich beim surfen im Netz bis dato noch keine Antwort gefunden hab. Vielleicht bekomme ich ja hier Erklärungen die mich folgenden Sachverhalt besser verstehen lassen. Ich versuche es kurz zu machen. Ich lebe seit 3.5 Jahren mit meinem LG zusammen. Auszug erfolgte im Jan. 2004. Er hat dann ein Jahr drauf die Scheidung eingereicht. Nachdem 2 Termine bei Gericht kurzfristig abgesagt wurden da die RA der Gegenseite im Urlaub war fand letztendlich Ende März 2007 die Scheidungsverhandlung statt. Es besteht ein Verbundantrag zur Scheidung über Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und zum Zugewinn. Nachdem man sich bis zum Termin am 26.03. nicht über den Unterhalt einigen konnte wurde in der Verhandlung durch das Gericht eine Entscheidung getroffen und mitsamt dem Scheidungsurteil erging auch das Urteil zum Trennungsunterhalt. Kurzfristig vor Fristablauf hat die Gegenpartei dann beim OLG Widerspruch eingelegt und mitgeteilt die Begründung werde nachgereicht. Einspruch erfolgte per Fax am 26.04.

Meines Wissens nach kann die Frist zur Einreichung der Begründung beim OLG nur einmal um 4 Wochen verlängert werden. Diese Verlängerung muß 2 Wochen vor Ablauf der ersten Frist beantragt werden. So zumindest hat man mir kurz den Inhalt der ZPO in dieser Hinsicht erklärt. Also wenn eine Fristverlängerung beantragt wurde hätte dies dann Mitte Mai geschehen müssen und dann wäre die Frist doch bis zum 26.05 verlängert worden?

Ein Anruf beim RA meines LG ergab jedoch (in der letzten Woche) daß die Frist bis zum 13.July verlängert wurde mit der Begründung die RA der Noch Ehegattin sei im Urlaub.

Dies ist nun der Punkt den ich nicht verstehe. Gibt die ZPO noch weitere Möglichkeiten zur Fristverlängerung??



Ein weiterer, uns beiden unverständlicher Punkt ist, daß nach anfänglicher Aussage des RA meines LG die Ehe trotz Verbundantrag schon geschieden werden könne. Auf Antrag. Jetzt hiess es bedingt durch den Verbundantrag sei dies nicht möglich.

Der RA ist leider noch weitere 2 Wochen im Urlaub und hat keine kompetente Vertretung in der Kanzlei die uns wegen der ersten Angelegenheit - Fristverlängerung um die Widerspruchsbegründung einzureichen-eine Auskunft geben konnte.



Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe



VG

Peppermint Patty


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