Hallo Markus,
das liest sich doch gut, freut mich!
Nagel mich bitte nicht fest, aber meiner Meinung nach solltest Du den KU beim Jugendamt ausrechnen und titulieren lassen - kostet nix.
Beim Notar hilft der Rechtspfleger beim Aufsetzen einer Scheidungsvereinbarung, wenn ihr Euch einig seid würde ich da nur aufnehmen lassen "das Vermögen ist geteilt" und den nachehelichen Unterhalt fixieren.
Zitat:
Meine Ex-Frau hat mir angeboten, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten, dafür zahle ich Ihr mtl. einen Betrag in eine private Rentenversicherung. Wir sind uns allerdings nicht ganz sicher ob das geht, daß darauf verzichtet wird?
Ich würde mal sagen: Nein. Es ist Standard dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen wird, daran würde ich mich tunlichst halten. Das ist der korrekte Weg und es fällt eine Sittenwidrigkeit aus.
Zitat:
Hat die Vereinbarung einen Einfluß auf die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Scheidung? Was kostet so ein Vereinbarung, ist sicher nicht umsonst? Geht das auch nach Streitwert, wie bei Gericht?
Alles was vorher gekärt ist, ist aus dem Streitwert bei Gericht m.E. weg und Notar ist günstiger. Frag doch beim Notar nach den Gebühren?
Hach ist das schön wenn Eltern vernünftig sind

die Kinder freuts und die Scheidungsindustrie verdient weniger
hörnchen