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 Scheidungsvereinbarung beim Notar von büffel
Hallo liebes Forum,



ich lebe jetzt seit gut einem Jahr getrennt. Mein Ex-Frau und ich können mittlerweile wieder ganz normal miteinander reden. Das war nicht immer so. Wer möchte, kann es in diesem Forumsbeitrag nachlesen: http://www.scheidungsforum.de/viewtopic.php?t=1200&highlight=

War ein hartes Stück Arbeit für uns beide, hat sich aber gelohnt. Unsere gemeinsame Tochter entwickelt sich prächtig. Soweit alles in Butter.



Wir möchten uns zum Ende des Jahres scheiden lassen. Ich habe hier immer gelesen, daß man vor einer Scheidung im Vorfeld viel beim Notar regeln kann. Ich nenne das jetzt mal Scheidungsvereinbarung, ohne den genauen Fachbegriff zu kennen.



Über den Unterhalt (nachehlicher Unterhalt, KU) und die Betreuung unserer Tochter sind wir uns einig. Das vorhandene, gemeinsame Vermögen haben wir schon aufgeteilt. Meine Ex-Frau hat mir angeboten, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten, dafür zahle ich Ihr mtl. einen Betrag in eine private Rentenversicherung. Wir sind uns allerdings nicht ganz sicher ob das geht, daß darauf verzichtet wird?



Können wir das alles in dieser Vereinbarung festhalten bzw. beim Notar regeln lassen? Oder müssen, z.B. für den KU beim Jugendamt und für den Versorgungausgleich bei der Rentenversicherungsanstalt vorstellig werden.



Hat die Vereinbarung einen Einfluß auf die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Scheidung? Was kostet so ein Vereinbarung, ist sicher nicht umsonst? Geht das auch nach Streitwert, wie bei Gericht?



Ich/Wir wären Euch dankbar, wenn Ihr mir/uns da weiterhelfen könntet.



LG Büffel


 Scheidungsvereinbarung beim Notar von hörnchen
Hallo Markus,



das liest sich doch gut, freut mich!



Nagel mich bitte nicht fest, aber meiner Meinung nach solltest Du den KU beim Jugendamt ausrechnen und titulieren lassen - kostet nix.



Beim Notar hilft der Rechtspfleger beim Aufsetzen einer Scheidungsvereinbarung, wenn ihr Euch einig seid würde ich da nur aufnehmen lassen "das Vermögen ist geteilt" und den nachehelichen Unterhalt fixieren.



Zitat:

Meine Ex-Frau hat mir angeboten, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten, dafür zahle ich Ihr mtl. einen Betrag in eine private Rentenversicherung. Wir sind uns allerdings nicht ganz sicher ob das geht, daß darauf verzichtet wird?




Ich würde mal sagen: Nein. Es ist Standard dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen wird, daran würde ich mich tunlichst halten. Das ist der korrekte Weg und es fällt eine Sittenwidrigkeit aus.



Zitat:

Hat die Vereinbarung einen Einfluß auf die Anwalts- und Gerichtskosten bei der Scheidung? Was kostet so ein Vereinbarung, ist sicher nicht umsonst? Geht das auch nach Streitwert, wie bei Gericht?




Alles was vorher gekärt ist, ist aus dem Streitwert bei Gericht m.E. weg und Notar ist günstiger. Frag doch beim Notar nach den Gebühren?



Hach ist das schön wenn Eltern vernünftig sind ;) die Kinder freuts und die Scheidungsindustrie verdient weniger :D



hörnchen


 Scheidungsvereinbarung beim Notar von büffel
Hallo hörnchen,



vielen Dank für die schnelle Antwort.



Zitat:
Zitat:



Meine Ex-Frau hat mir angeboten, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten, dafür zahle ich Ihr mtl. einen Betrag in eine private Rentenversicherung. Wir sind uns allerdings nicht ganz sicher ob das geht, daß darauf verzichtet wird?





Ich würde mal sagen: Nein. Es ist Standard dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen wird, daran würde ich mich tunlichst halten. Das ist der korrekte Weg und es fällt eine Sittenwidrigkeit aus.





Na, wer weiß, ob es für uns noch eine Rente gibt. Aber dann lassen wir das mal, bevor wir uns noch strafbar machen. ;)



Zitat:
Alles was vorher gekärt ist, ist aus dem Streitwert bei Gericht m.E. weg und Notar ist günstiger. Frag doch beim Notar nach den Gebühren?





Werde morgen mal beim Notariat anrufen.. :ja:





Zitat:
Hach ist das schön wenn Eltern vernünftig sind die Kinder freuts und die Scheidungsindustrie verdient weniger





Danke. Vor einem halben Jahr hätte ich mir das nicht träumen lassen. Bin stolz auf uns und unsere Kleine ist es auch. ;D



LG Markus


 Scheidungsvereinbarung beim Notar von hörnchen
Kannste auch Markus,



ihr habt das wichtigste schlechthin hinbekommen, ihr seid vernünftige Eltern und könnt so noch gemeinsam/getrennt Eltern sein.



Manchmal verliere ich ja echt schon den Glauben an "normale" Eltern *zugeb*



Drück Euch die Daumen dass das so bleibt



hörnchen


 Scheidungsvereinbarung beim Notar von büffel
Hallo ans Forum,



ich wollte Euch noch ein kurzes Feedback zu meinem Notartermin geben und speziell auf einen Punkt eingehen, über den ich mich mit hörnchen ausgetauscht hatte.



Zitat:



büffel



Meine Ex-Frau hat mir angeboten, auf einen Versorgungsausgleich zu verzichten, dafür zahle ich Ihr mtl. einen Betrag in eine private Rentenversicherung. Wir sind uns allerdings nicht ganz sicher ob das geht, daß darauf verzichtet wird?



hörnchen



Ich würde mal sagen: Nein. Es ist Standard dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeglichen wird, daran würde ich mich tunlichst halten. Das ist der korrekte Weg und es fällt eine Sittenwidrigkeit aus.





büffel



Na, wer weiß, ob es für uns noch eine Rente gibt. Aber dann lassen wir das mal, bevor wir uns noch strafbar machen.





Laut unserem Notar ist es durchaus möglich, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten. Dafür müßen aber zwei Punkte erfüllt sein.



1. Innerhalb des nächsten Jahres darf kein Scheidungsantrag gestellt werden.



2. Derjenige, dem ein Versorgungausgleich zugestanden hätte, muß vom Ex-Partner angemessen abgefunden/ausgeglichen werden.



Ich hoffe, es ist verständlich wiedergegeben.



Wir haben nach dem Notartermin dennoch die Scheidung eingereicht und den gesetztlichen Versorgungsausgleich gewählt :D



LG Büffel


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