Hallo kleine Schwester,
lass man Deinen großen Bruder das alleine mit seiner Frau regeln.
Zitat:
Infos:
Scheidungsgrund: Sie geht fremd und will nichts daran ändern. (Hat es in 1. Ehe auch getan, wie sich jetzt erst herausstellte.) und war den ganzen Tag im Flirt-Chat.
Bei Scheidungen gibt es nicht mehr das "Schuldprinzip". Das hat er über 6 Jahre mitgemacht????
Zitat:
Er: Alleinverdiener (Vollzeit/geringer Lohn), 1 gemeins.Kind (6J.)
Sie: will nicht arbeiten, obwohl Kinder bis 16.00 Uhr in Betreuung, 1 Kind aus 1. Ehe (14J.)
Nun, wenn er einen geringen Lohn hat wird auch der Unterhalt niedrig - also nix um sich zu zoffen.
Zitat:
Kann mir jemand Tipps geben, was jetzt auf ihn zukommt und was er zuerst machen sollte?
(Sorgerecht wird’s wohl nicht geben, denn die Mutter ist zwar nicht gerade intelligent, aber nicht schlecht zu den Kindern)
Mönsch bist Du arrogant. Davon ab soll er sich einen Fachanwalt für Familienrecht nehmen, beim Jugendamt korrekt den Kindesunterhalt titulieren lassen.
Zitat:
Anwalt? Besuchsrecht? Ausziehen? Wohnung verkaufen?
Ui, ne Eigentumswohnung bei geringem Einkommen. Wem gehört die und wann wurde sie gekauft? Entschuldige die Spitze, aber, wie intelligent bist Du?
Zitat:
Vielen Dank erstmal
Büdde und den Kindern sollte ihr daheim erhalten bleiben.
hörnchen