vergissmeinnicht hat geschrieben:
Hallo,
kann mir jemand sagen,ob bei einer Scheidung die gemeinsamen Schulden auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden?
Und was bedeutet hälftiges Kindergeld?
Wird das Kindergeld bei Hartz4 als Einkommen angerechnet und ich bekomme dann als Mutter auch weniger?
Wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte,wär ich sehr dankbar.
Gruß, Vergissmeinnicht
Zur Frage 1:
Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine RICHTSCHNUR, selbstverständlich kann das Gericht besondere Belastungen als unterhaltsmindernd werten. - Gibt's ein vollstreckbares Urteil?
Zur Frage 2:
Das Kindergeld steht jedem Elternteil zur Hälfte zu. Der eine erhält es, der andere darf es "hälftig" (seine Hälfte) beim Unterhalt abziehen.
Zur Frage 3:
Bei Hartz IV habe ich keine Ahnung; bekommst Du Ehegattenunterhalt?
Gruß von Fred
