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 Schulden und Kindesunterhalt von vergissmeinnicht
Hallo,

kann mir jemand sagen,ob bei einer Scheidung die gemeinsamen Schulden auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden?

Und was bedeutet hälftiges Kindergeld?

Wird das Kindergeld bei Hartz4 als Einkommen angerechnet und ich bekomme dann als Mutter auch weniger?

Wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte,wär ich sehr dankbar.



Gruß, Vergissmeinnicht


 Schulden und Kindesunterhalt von Moehrenmolch
vergissmeinnicht hat geschrieben:
Hallo,

kann mir jemand sagen,ob bei einer Scheidung die gemeinsamen Schulden auch bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt werden?

Und was bedeutet hälftiges Kindergeld?

Wird das Kindergeld bei Hartz4 als Einkommen angerechnet und ich bekomme dann als Mutter auch weniger?

Wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte,wär ich sehr dankbar.



Gruß, Vergissmeinnicht




Zur Frage 1:

Die Düsseldorfer Tabelle ist nur eine RICHTSCHNUR, selbstverständlich kann das Gericht besondere Belastungen als unterhaltsmindernd werten. - Gibt's ein vollstreckbares Urteil?



Zur Frage 2:

Das Kindergeld steht jedem Elternteil zur Hälfte zu. Der eine erhält es, der andere darf es "hälftig" (seine Hälfte) beim Unterhalt abziehen.



Zur Frage 3:

Bei Hartz IV habe ich keine Ahnung; bekommst Du Ehegattenunterhalt?



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Schulden und Kindesunterhalt von hörnchen
Moehrenmolch hat geschrieben:

Zur Frage 3:

Bei Hartz IV habe ich keine Ahnung; bekommst Du Ehegattenunterhalt?



Gruß von Fred :cool:




Da kann ich helfen. Bei Hartz4 zählt das Kindergeld als Einkommen und wird der Bedarfsgemeinschaft angerechnet :rolleyes:



hörnchen


 Schulden und Kindesunterhalt von vergissmeinnicht
@ Fred,

nein,z. Zt. gibt es weder ein vollsteckbares Urteil noch bekomme ich Ehegattenunterhalt.

Ich scheine nur grad mächtig in die Scheidung hineinzuschlittern und da überkommt einem dann die Panik.Wir haben 6 Kinder,wovon 4 noch länger bei mir wohnen werden, ein unbezahltes Haus usw.

Unterhalt bekomme ich sicher nicht,es wird wohl eh ein Mangelfall sein.



Gruß, Vergissmeinnicht


 Schulden und Kindesunterhalt von Moehrenmolch
Seh ich auch so, leider.



Allerdings gibt es für den Mann eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit in diesem Fall.

Notfalls muß er theoretisch sogar zwei Jobs annehmen. (Da zieren sich deutsche Gerichte allerdings bisher noch etwas.)



Das mit dem Haus wird schwierig, so oder so.



Sorry :/



Alles Gute wünscht Dir und Euch: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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