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 Steuererklärung - Anlage U von dasch
Hallo zusammen,

mein geschiedener Mann verlangt von mir, dass ich die Anlage U unterschreibe. Da ich dadurch aber einen immensen steuerlichen Nachteil haben werde, möchte ich, dass er mir den Nachteil ausgleicht.
Da wir ein sehr schlechtes Verhältnis haben, kann ich auf eine mündliche oder schriftliche Zusage nichts geben. Gibt es eine Möglichkeit, darauf zu bestehen, das Geld ggf. von einem Anwalt treuhänderisch verwalten zu lassen und wenn ja, was kostet das?

Ich bin für jede Hilfe/jeden Erfahrungswert dankbar.

LG
Dasch


 Steuererklärung - Anlage U von sonnie
dasch hat geschrieben:
Hallo zusammen,

mein geschiedener Mann verlangt von mir, dass ich die Anlage U unterschreibe. Da ich dadurch aber einen immensen steuerlichen Nachteil haben werde, möchte ich, dass er mir den Nachteil ausgleicht.
Da wir ein sehr schlechtes Verhältnis haben, kann ich auf eine mündliche oder schriftliche Zusage nichts geben. Gibt es eine Möglichkeit, darauf zu bestehen, das Geld ggf. von einem Anwalt treuhänderisch verwalten zu lassen und wenn ja, was kostet das?

Ich bin für jede Hilfe/jeden Erfahrungswert dankbar.

LG
Dasch


Hallo, mein EX hatte auch eine unterschriebene Anlage U von mir, er hat sie eingesetzt, als ich von ihm schon gar keinen Unterhalt mehr bekommen hatte.

Ich bekam eine vom Finanzamt geänderte Steuererklärung und musste alles direkt nachzahlen. Auf ein schreiben meiner Anwältin hatte er mir dann mit viel verspätung den Nachteil erstattet. Hat mich allerdings viel Geld und auch Nerven gekostet.

Diese Anlage U verlängert sich im übrigen jedes Jahr!!!

IcH würde keine mehr unterschreiben, und schon gar nicht, wenn du eigenes Einkommen hast.

LG Sonja


 Steuererklärung - Anlage U von Bruni
Hall dasch,
wir haben das gerade hinter uns.
Zuerst einmal kann dein Exmann deine Unterschrift
für die Anlage U sogar gerichtlich einfordern, wenn du
nicht freiwillig unterschreibst.

Schließlich zahlt er Unterhalt und kann/darf diesen
bei der Steuer geltend machen. Punkt.

Dir entsteht somit ein steuerlicher Nachteil, den aber
wiederum der Unterhaltszahlende, hier Exmann, ausgleichen
muß, ebenfalls den Differenzebetrag (falls du Steuern
zurück bekommen hättest).

Das Problem, die Steuerrückzahlung die auf dich zukommt
liegt erstmal auf deinem Tisch, sogar eine Steuervorauszahlung
für das nächste Jahr ist drin. Und dem Finanzamt ist es schnuppe
wer das erst mal bezahlt, die bestehen dann nur auf ihre Zahlungsfristen.

Unterm Strich bekommt dein Exmann ja eine extrem hohe
Steuerrückzahlung, gleicht er deine Nachzahlung aus bleibt
immer noch ein Plus (für euch?).

Und es stimmt, solltest du die Anlage U unterschreiben, verlängert
sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Habe mich auch erst gesträubt diese zu unterschreiben, aber
wir haben das gerecht geregelt. Und steuerlich sind wir glatt und
korrkt abgerechnet.

gruß bruni


 Steuererklärung - Anlage U von rossost2
Guten Morgen Zusammen,
den Unterhalt auf der Steuererklärung anzugegeben, lese ich gerade zum ersten Mal. Seit Jahren schon überweise ich regelmäßig 500€ monatlich an meine Ex. So wie ich es nun gelesen habe, kann ich dies auf der sogenannten Anlage U angeben. Was benötige ich hier als Nachweis? Einen Auszug der Sparkasse der letzten 12 Monate? Macht das finanziell etwas aus? Wie kann ich das berechnen? Vielen Dank W.M.


 Steuererklärung - Anlage U von hörnchen
Nun,

rufe einfach beim Finanzamt an ;)

Wenn deine Ex keinen steuerlichen Nachteil oder Mehrarbeit hat UND es zu 3,59 mehr für dich kommt - warum nicht.

Bis letztens führten die Finanzämter eine Günsigerprüfung durch.

hörnchen


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