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 Streit, nachdem ich das gemeinsame Haus verliess! von NichtMitMir
Hallo zusammen,

mich würde sehr interessieren wie meine Rechtslage hier eingeschätzt/beurteilt wird.

Folgendes zur allg. Situation:
Ich bin mit meinem Mann seit 7 Jahren verheiratet.
Seit etwa 5 Jahren besitzen/bewohnen wir ein gemeinsames Haus.
Die entsp. Kredite teilen wir offiziell, und auch im Grundbuch sind wir als gleichberechtigte Eigentümer vermerkt.
Derzeit bin ich (noch) arbeitslos (mit ausgezeichneten Chancen bald wieder in ein Beschäftigungsverhältnis zu gelangen), und mein Mann ist berufstätig (mit ausgezeichneten Verdienst). Aktuell zahlt er unsere Hauskredite allein, und dies auch seit längerer Zeit schon.

Nun zu den aktuellen Geschehnissen:
Mein Mann und ich vollzogen bis vor etwa 2 Monaten
unser Trennungsjahr im gemeinsamen Haus (im Dachgeschoss habe ich mir eigens dafür einen gesonderten Schlaf- Wohnraum eingerichtet, der mir auch völlig genügte).

Grund der Trennung war sein übermässiger Alkohol-konsum!

Vor 2 Monaten verliess ich nun aber das gemeinsame Haus, da ich einen neuen Mann kennengelernt habe.
Obwohl ich offiziell jedoch nicht gänzlich ausgezogen bin, nahm sich mein Mann diesen Umstand zum Anlass seine neue Freundin in unser Haus einziehen zu lassen, ohne dies vorher mit mir abzusprechen.
Ferner tauschte er eigenmächtig die Türschlösser aus, um mir den spontanen Zugang zum Hause zu verwehren.
Er begründete dies mit Sätzen wie z.B....

..."ich möchte meiner Freundin ein sicheres Zuhause bieten."

..."ich darf das so machen, da ich ohnehin allein
für unsere Schuldlast aufkomme."

Faktisch liegt mir nichts am gemeinsamen Wohnen im Haus und auch nicht am Haus selbst.
Ich machte ihm also den Vorschlag die Scheidung schnell durchzuziehen und mich darüber hinaus aus den Hauskrediten herauszunehmen (dies lässt die Bank nur nach der Scheidung und mit seinem Einverständnis zu).
Im Gegenzug würde ich das "Feld" komplett räumen und meine Besitzansprüche auf ihn oder wahlweise auch auf seine neue Freundin übertragen.

Doch hier zeigt er sich uneinsichtig und nicht verhandlungsbereit!!!
Zwar erweist er sich als "grosszügig", wenn es um die Aufteilung von Kleingütern, wie bspw. Mobiliar, geht
und sagte mir auch mündlich zu, dass er mich weiterhin als Begünstigte seiner Lebensvericherung führen lässt, doch aus dem Grundbuch und den Kreditverträgen möchte er mich, auch im Scheidungsfall, nicht rauslassen.
Trotzdem erwartet er, dass ich, sofern ich mal im Hause erscheinen muß (weil ich bspw. etwas von meinen Sachen benötige), mein Erscheinen ankündigen muß.
Ferner ist er nicht dazu bereit mir auch nur ein einziges Zimmer zur alleinigen Nutzung (also verschlossen) zuzugestehen.

Da mir nichts an "schmutziger Wäsche", bzw. "Scheidungskrieg" liegt habe ich vorbehaltlich und auch schriftlich Eingeständnisse gemacht.
Diese beinhalten, dass ich mein Erscheinen im Hause vorab ankündige (es ist ja nicht zeitlich eingegrenzt, wie weit im voraus dies zu geschehen hat *zwinker*), 'mein' Zimmer für ihn zugänglich mache
und das Wohnen seiner Freundin dulde (was ich aber nur vorbehaltlich tat).
Im Gegenzug versprach er mir nun eine schnelle Scheidung und händigte mir auch einen Schlüssel zum neuen Türschloss in der Haustür aus.

Der größte, unangenehme Knackpunkt ist/bleibt für mich jedoch der gemeinsame Hauskredit.
Er erwartet von mir quasi (trotz meiner Miteigentumsrechte am Haus), mit ansehen zu müssen, wie er seine neue Freundin, die selbst nur Sozialleistungen bezieht, in unserem Haus auszuhalten
(denn er erklärte mir, sie nicht in Zahlungsverpflichtungen einzubinden) und behandelt mich wie eine Fremde im eigenen Heim, wobei er mich jedoch weiter an die Kredite binden möchte.

Ich persönlich empfinde dies als UNZUMUTBAR und
BELEIDIGEND!!!

Wie lautet Eure (gern auch fachmännische) Meinung,
bzw. Einschätzung dazu?
Welche Schritte sollte ich einleiten, und in welcher sinnvollen Reihenfolge, um ihn seine Grenzen aufzuzeigen?

Mit einem großen Dankeschön vorab und mit lieben Gruß,
Heidi


 Streit, nachdem ich das gemeinsame Haus verliess! von Sternchen67
Hallo Heidi,

ausgezogen bist du offiziell, wenn du deine Postadresse und Meldeanschrift geändert hast. Da dir aber an diesem Wohnen im Haus nichts mehr liegt, bist du ausgezogen!

Du hast 3 Termine, die du aber mit deinem Mann abzusprechen hast, an denen du "deine" Sachen abholen darfst. Es ist wirklich so, dass du kein Recht auf weiteren Zugang zur Wohnung hast. Mit deinem Auszug stehst du lediglich als Vermieterin da (hat mein RA meinem Nochmann gesagt). Schlüssel und freier Zugang stehen dir somit nicht mehr zu. Da dein Schlafzimmer zum allgemeinen Wohnungsraum gehört und keine abgeschlossene Wohnung ist, kannst du dorthin auch nicht zurück (mein Noch wollte sein Büro als Lagerraum für seine Sachen behalten - auch dies durfte er nicht, lt. meinem RA "Privatsphäre von mir").

Dein Mann muss dich auch nicht aus dem Darlehensvertrag lassen. Praktisch heißt dies, dass du nur mit einer Teilungsversteigerung (mit hohen Verlusten) aus diesem Darlehensvertrag kommst. Aber warum eigentlich: er zahlt doch die Darlehensbeiträge und faktisch gehört dir doch das Haus zur Hälfte. Bei der Scheidung wird das Haus geschätzt, abzüglich der Darlehen, gehört dir die Hälfte des Restbetrages und er muss dich ausbezahlen bei seiner Übernahmeerklärung des Hauses. Den Einzug der Freundin musst du dulden. Bei der Unterhaltsberechnung später für dich, wird sein Wohnvorteil im Haus für dich berechnet: angenommen er verdient 2500 netto + Wohnvorteil von 700 Euro = 3200 Euro ergibt eine Unterhaltsleistung an dich von ca. 1370 Euro (ich gehe davon aus, dass ihr keine Kinder habt - sonst 3200 - KU, Ergebnis * 3/7). Sobald du arbeitest oder andere Einnahmen hast, wird der Differenzbetrag zugrunde gelegt.

Die Handlungen deines Mannes sind also nicht unzumutbar oder beleidigend, sondern SEIN RECHT. Du BIST durch deinen Auszug Fremde (netter: Vermieter) im eigenen Heim. Falls du deiner Meinung nach nicht ausgezogen bist, musst du dies auch einklagen! Da dir daran nichts mehr liegt, hast du dadurch deinen Besitzanspruch - nicht Eigentumsanspruch - aufgegeben und zwar mit allen Konsequenzen.


 Streit, nachdem ich das gemeinsame Haus verliess! von Sternchen67
...noch ergänzend: Die Darlehensraten sind gemeinsame Kredite. Diese mindern zusätzlich sein Einkommen und somit deinen Unterhalt....


 Streit, nachdem ich das gemeinsame Haus verliess! von NichtMitMir
Hallo Sternchen,

danke für Deine ausführliche Einschätzung zu meiner Situation.

Doch leider ist die Angelegenheit (für mich) nicht ganz so einfach, wie es vielleicht den Anschein hat.

Zu meinem Auszug (genauer gesagt, zu meiner Aufenthaltsveränderung);
Ich habe mich natürlich noch nicht umgemeldet; Also weder postalisch, noch sonst wie. Und das meine Ortsabwesenheit nicht mit einem Auszug gleichzusetzen ist hat er von mir schriftlich.

Nur mal rein theoretisch; 2 Menschen trennen sich und einer von ihnen muß 2 Monate auf Fernmontage.
Im Anschluß daran kehrt er zurück nach Hause, kommt nicht mehr ins eigene Haus, weil seine Frau die Schlösser ausgetauscht hat und stellt darüber hinaus
auch noch fest, dass in seinem Hause ein fremder Mann, bzw. neuer Freund der Frau lebt... *baff*
Ist das Rechtssystem tatsächlich so einfach ausgelegt?

Und warum sollte ich das Wohnen seiner Freundin dulden?
Sowohl lt. Ehevertrag als auch lt. Grundbuch müssen BEIDE Eigentümer des Hauses einer Veränderung, gleich welcher Art, zustimmen. Doch da die "Gnädigste" keine Bereitschaft signalisiert (und auch nicht über die Mittel verfügt) "Miete" zu zahlen, denke ich ernsthaft darüber nach es als
"Verletzung des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe" und "Hausfriedensbruch" anzusehen.

Ich weiss sehr wohl, dass dies jetzt alles sehr engstirnig klingt, doch der Grund dafür ist folgender:
Mein Mann offeriert mir kalt lächelnd, in ihrem Beisein, daß er sie komplett finanzieren und in unserem Haus leben/wohnen lassen wird.
Ich erwiderte, dass ich Ihr gerne meine Hälfte abtreten würde, doch er erwidert trocken "Wieso denn? Dein Pech wenn Du da mit drinsteckst".

Was er damit meint ist folgendes;
Das Haus ist sehr hoch belastet (mit Komplettfinanzierung). Erst 2013 erfolgt eine Neuberechnung des Zinssatzes (Zinsbindung)und bis dato möchte er mich gerne als "Mithafterin ohne Rechte" an unsere Verträge binden.
Gut, er sagte mir zu auch künftig die anstehenden Zahlungen allein abzuleisten, doch im fast selben Zuge erkundigte er sich bei mir danach, ob ich mich an den Kreditzahlungen beteiligen würde, sofern ich wieder in Arbeit fände. *lache*

Und mal ganz ehrlich; "Wer würde hier noch etwas auf irgendwelche Versprechen geben, wenn er so behandelt wird? Worte sind nur Schall und Rauch. Letztlich würde immer dieses 'Damoklesschwert' über meinem Kopfe schweben, zur Zahlung aufgefordert zu werden, weil er bspw. einem plötzlichen Sinneswandel unterliegt oder aber berufs- und zahlungsunfähig würde (ggf. durch Unfall). Und das er mich als Begünstigte seiner Risiko-Lebensversicherung belässt, kann ich in Anbetracht dessen, dass er bereits eine neue Freundin hat, auch nicht recht glauben, verstehst Du, Sternchen?"

Und es kommt noch dicker (für mich), denn es existiert auch ein notariell beglaubigter Ehevertrag, der Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und nachehelichen Unterhalt ausschliesst.
Mit dem sog. "Wohnvorteilsausgleich" für mich würde es also auch schwierig, zumal das Haus ja hoch belastet ist (mit ca. € 210.000,-).

Eine Teilungsversteigerung würde im Übrigen uns beiden nicht helfen, und keiner von uns beiden möchte sie. Doch in Anbetracht dessen, dass er mich zur "rechtlosen Mithafterin" machen möchte und ich mich auch sonst nicht auf sein Wort verlassen kann, denke ich ernsthaft darüber nach.
Denn hier bliebe mir im Anschluß wenigstens Gewissheit darüber, was auf mich zukommen würde; Anders müßte ich jedoch über Jahre in Ungewissheit leben und ggf. stets und ständig Diskrepanzen mit ihm ausfechten.

Nur mal nebenbei...
...sein Netto-Verdienst bewegt sich jenseits der
€ 5.000,-, monatlich, wobei ich derzeit AlgI beziehe!
Und selbst mit Job wäre es mir nur schwer möglich
meine Hälfte abzuzahlen, da hier mit mind. € 800,- monatlich zu rechnen wäre.

Herzlichst,
Heidi


 Streit, nachdem ich das gemeinsame Haus verliess! von Sternchen67
Oh je, das ist ja kompliziert!!! Mit den Darlehensbeträgen brauchst du dir sicherlich keine Sorgen machen - die Banken holen sich bei demjenigen das Geld, der es hat. Also in deinem Fall bei deinem Mann - bei dir kann man nichts pfänden. Schwierig wird es allerdings, wenn er nicht mehr bezahlt. Aufgrund der Wirtschaftssituation und sonst auch würdet ihr bei einer Zwangsversteigerung beide nur mit Verlust herauskommen.

Ausserdem MUSS er dir den Wohnvorteil zahlen. Dies hat nichts mit dem Ehevertrag zu tun!!! Erkundige dich bei einem Anwalt (Prozesskostenhilfe kannst du jetzt in Anspruch nehmen, da du kein Gehalt hast). Egal was er dir sagt oder tut, unterschreibe jetzt nichts mehr! Nimm alle bisherigen Vereinbarungen und Ehevertrag mit! Schreib uns dann, wie es ausgegangen ist. Von solchen komplizierten Sachen habe ich wirklich keine Ahnung.


 Streit, nachdem ich das gemeinsame Haus verliess! von Sternchen67
Ich habe gerade noch einmal richtig gelesen: Wäre dein Anteil wirklich 800 Euro? Wenn man momentan bei der Ing-Diba ein Darlehen über ca. 210000 Euro aufnimmt, zahlt man bei 1% Tilgung insgesamt 800 Euro. Ein Haus von diesem Wert bekommt man für ca. 1200 Euro Miete kalt(hier bei uns in der Wohngegend), d.h. er müsste dir mindestens 200 Euro Wohnvorteil zahlen - ob seine Freundin mit dort wohnt, ist dann leider immer noch egal. Erkundige dich noch einmal genau - eben auch bei Vermieterverbänden (Alter des Hauses, Wohn-qm etc. angeben).

Lasse den Kopf nicht hängen - es wird bestimmt noch viel ärger (spreche aus Erfahrung ;) )


 Streit, nachdem ich das gemeinsame Haus verliess! von NichtMitMir
Sternchen67 hat geschrieben:
...die Banken holen sich bei demjenigen das Geld, der es hat. Also in deinem Fall bei deinem Mann - bei dir kann man nichts pfänden.
Hallo Sternchen,

zunächst erneut ein liebes Dankeschön für Dein Engagement in meiner Sache! :-)

Ja, stimmt schon, zu holen wäre von mir nicht sehr viel. Doch ich möchte trotzdem und sicher auch für die Meissten verständlich, gar nicht erst in die Situation einer Zahlungsunfähigkeit und d. damit verbundenen Ärger hineingeraten.

Es geht mir aber auch darum, dass wir, mein Mann und ich, unsere Ehe mit einen sauberen, glatten "Schnitt" beenden, ohne das uns noch irgend etwas nachhaltig miteinander verbindet!!!

Ausserdem MUSS er dir den Wohnvorteil zahlen. Dies hat nichts mit dem Ehevertrag zu tun!!! Erkundige dich bei einem Anwalt (Prozesskostenhilfe kannst du jetzt in Anspruch nehmen, da du kein Gehalt hast).

Gut zu wissen; Danke!

Egal was er dir sagt oder tut, unterschreibe jetzt nichts mehr! Nimm alle bisherigen Vereinbarungen und Ehevertrag mit zum Anwalt! Schreib uns dann, wie es ausgegangen ist.

Das Papier was wir beide unterschrieben haben, war rechtlich gesehen die Tinte nicht wert. Aber so habe ich nicht nur den Schlüssel- sondern wenigstens auch seine schriftliche Bestätigung diesbez. erhalten, dass er eine neue Freundin im Hause wohnen lässt. *g*
Und noch etwas hat er im Schreiben (augenscheinlich) übersehen; So bestätigte er mit seiner Unterschrift auch, dass ich mein Wohnrecht nicht aufgebe und sogar, dass ich das Wohnen seiner Freundin lediglich unter Vorbehalt dulde! *zwinker*

Ich habe gerade noch einmal richtig gelesen: Wäre dein Anteil wirklich 800 Euro?


Ja, in etwa; Genauer weiss es leider nur mein Mann, da er ja die Raten alleine tilgt!

Wenn man momentan bei der Ing-Diba ein Darlehen über ca. 210000 Euro aufnimmt, zahlt man bei 1% Tilgung insgesamt 800 Euro. Ein Haus von diesem Wert bekommt man für ca. 1200 Euro Miete kalt(hier bei uns in der Wohngegend), d.h. er müsste dir mindestens 200 Euro Wohnvorteil zahlen - ob seine Freundin mit dort wohnt, ist dann leider immer noch egal. Erkundige dich noch einmal genau - eben auch bei Vermieterverbänden (Alter des Hauses, Wohn-qm etc. angeben).


Mein Mann war damals noch mit 2 anderen Krediten belastet. Es fand sich keine andere Bank, die das Risiko einer Vollfinanzierung unter diesen Umständen tragen wollte. So kam dieser äusserst miese Zinssatz zustande.
Beim Verdienst meines Mannes so weit auch np, so lange halt die Ehe funktionierte...! *seufz*

Lasse den Kopf nicht hängen - es wird bestimmt noch viel ärger (spreche aus Erfahrung wink )

Danke, Sternchen. :-)
Nein, es geht mir schon wieder etwas besser, da ich vorhin erst eine anwaltliche Beratungsstunde hatte.

Lt. Ausage des Anwalts hatte er kein Recht, und hat dies bis auf weiteres auch künftig nicht, mich auszuschliessen.
Darüber hinaus würde er meinen Mann empfehlen, mir die Schuldlast zu nehmen, was er jedoch nicht tun müßte.
Würde er sich jedoch weigern, hätte er wenigstens mit einigen Ärger zu kämpfen, den er offensichtlich nicht wünschen würde.
Der Anwalt sagte, dass jeder vernünftige Anwalt meinen Mann davon abraten würde, für diese einen einzigen Streitpunkt einen Scheidungskrieg zu provozieren.

Mit ganz lieben Grüßen, aus NRW,
Heidi



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