Hallo,
hoffe ich schreibe im richtigen Forum, sonst eventuell verschieben
Also:
Ich beabsichtige mich von meinem Mann zu trennen. Ich weiß ja nun, daß man die Steuerklassen ändern muß im drauffolgendem Kalenderjahr der Trennung.
Ich habe gelesen,das, wenn man einen Versöhnungsversuch startet und dieser nicht gelingt, man noch ein Jahr länger Anspruch auf die alte LST-Klasse hat.
Was wäre aber, wenn man nach diesen 2 Jahren doch keine Scheidung mehr möchte aber dennoch getrennt leben will????
Ist mir gerade so durch den Kopf gegangen...
Danke schonmal für Antworten.
LG
Natascha