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 Trennung von natascha
Hallo,

hoffe ich schreibe im richtigen Forum, sonst eventuell verschieben ;)

Also:

Ich beabsichtige mich von meinem Mann zu trennen. Ich weiß ja nun, daß man die Steuerklassen ändern muß im drauffolgendem Kalenderjahr der Trennung.
Ich habe gelesen,das, wenn man einen Versöhnungsversuch startet und dieser nicht gelingt, man noch ein Jahr länger Anspruch auf die alte LST-Klasse hat.

Was wäre aber, wenn man nach diesen 2 Jahren doch keine Scheidung mehr möchte aber dennoch getrennt leben will????

Ist mir gerade so durch den Kopf gegangen...

Danke schonmal für Antworten.

LG

Natascha


 Trennung von patata
hallo natascha,
wenn man sich nicht scheiden lässt, aber getrennt lebt, bleiben die steuerklassen neu und zwar immer ab dem nächsten 1.1. nach dem trnnungstag. so dann also auch nach einem versöhnungsversuch.
versöhnungsversuch muss schon glaubhaft sein. so leicht lässt sch das finanzant da nicht "foppen"...

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 Trennung von natascha
Hi Patata,

ist mir schon klar :lach:

Also könnte rein theoretisch 2 Jahre lang die alte Steuerklasse erhalten bleiben - auch wenn danach keine Scheidung erfolgt, richtig???


 Trennung von patata
theoretisch wohl schon, wenn du dich am 1.1. trennst, aber es gibt da auch fristen und dauer für versöhnungsversuche...
bin mir nicht so sicher, ob das so einfach über einen nächsten 1.1. geht...

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 Trennung von patata
hallo,
noch mal nachgegoogelt.
schaust du hier:
http://www.lexikon-familienrecht.de/sch ... gsversuch/
2 jahre geht.

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 Trennung von natascha
Ok...dankesehr:-)))

Frage mich jetzt nur, was wäre, wenn die Scheidung nun auch nach diesen 2 Jahren nicht zustande kommen würde und man getrennt weiterlebt...
Änderung der Steuerklasse und weiter nichts???


 Trennung von patata
was soll denn sonst "passieren"???

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 Trennung von natascha
Das weiß ich ja eben nicht :) :)

Dankeschön für Deine Bemühungen, hast mir schon weitergeholfen.

LG

Natascha


 Trennung von patata
wüsste nicht, was da passieren sollte,
außer dass sich die zeit für den versorgungsausgleich,
falls es doch mal zu einer scheidung kommen sollte, immer weiter verlängert.
falls dein mann beamter ist, weiß ich nicht, ob sich da bei den familienzuschlägen und bei deiner krankenversicherung was ändert, falls du nicht gesetzlich versichert bist...

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