|
Hallo,
klar geltet ihr als getrennt lebend, solange ihr getrennt wirtschaftet, kocht, wäscht, schläft usw.. Das kann und muss man im Trennungsjahr auch oft gemeinsam in einer Wohnung.
Nur, du solltest nicht das Einkommen deines Mannes mitangeben sondern ihr solltet den Trennungsunterhalt berechnen lassen und sehen ob nachehelicher Unterhalt zu leisten ist. Einen guten Überblick kannst du dir verschaffen indem du in die Düsseldorfer Tabelle schaust und die Leitlinien deines OLG-Bezriks.
hörnchen
Allerdings verstehe ich nicht warum dein Mann wieder seinen Erstwohnsitz in der Ehewohnung anmelden will.
|