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 Überschreiben vom Haus von SeattleSupersonic
Meine Frau und ich sind gerade dabei uns scheiden zu lassen. Wir sind Beide gewillt eine einvernämliche Lösung zu finden. Einziges Problem ist unser gemeinsames Haus.
Wir sind Beide zur Hälfte eingetragen. Ich bin mittlerweile ausgezogen in eine andere Wohnung. Ich möchte ganz gerne das meine Noch-Ehefrau und meine Tochter in dem Haus bleiben. Ich würde ihr auch das Haus überschreiben, allerdings nicht umsonst. Inwiefern müsste sie mich dann ausbezahlen bzw. kann man das mit dem Unterhalt gegenrechnen?


 Überschreiben vom Haus von hörnchen
Hallo,

mit Unterhalt für deine Frau gegenrechnen nur wenn sie arbeitet.

Sauber wäre eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar (und günstig)

Wenn der Zugewinn geregelt ist kann deine Frau ggf. Wohngeld beantragen. D.h. das Haus ist ihrs und sie tilgt. Dein "Zugewinn?" wird ausgeglichen. Unterhalt bleibt davon unbetroffen wenns die Allgemeinheit trifft.

Kindesunterhalz steht eh nicht zur Debatte.

hörnchen

Kein vernünftiger Notar macht sittenwiedriege Vereinbahrungen


 Überschreiben vom Haus von SeattleSupersonic
Danke Hörnchen für die Rückmeldung!

Sie arbeitet bisher nur auf 400 Euro Basis für die Firma, jetzt mittlerweile im zweiten Jahr. Das heißt, ich bezahle bisher alleine das Haus.

Was muss ich mir unter einer Scheidungsfolgenvereinbarung vorstellen?

Meine Noch-Ehefrau kann auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Ich leider nicht, da ich dafür zu viel verdiene.

Kindesunterhalt steht absolut nicht zur Debatte. ich werde alles für meine Tochter tun!!!


 Überschreiben vom Haus von hörnchen
Hallo,

Zitat:
Sie arbeitet bisher nur auf 400 Euro Basis für die Firma, jetzt mittlerweile im zweiten Jahr. Das heißt, ich bezahle bisher alleine das Haus.


Das interessiert nicht. Arbeitet sie bei dir wirds eh schon grenzwertig....

Zitat:
Meine Noch-Ehefrau kann auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Ich leider nicht, da ich dafür zu viel verdiene.


Falscher Fehler da du zum Unterhalt verpflichtet bist.

Zitat:
Kindesunterhalt steht absolut nicht zur Debatte. ich werde alles für meine Tochter tun!!!


Es ist Euere, nicht deine Tochter UND das Mädchen braucht eine entspannte, verlässliche Atmosphäre, Existenzsicherung.

hörnchen

Zugewinn ist alles zwischen Anfangs- und Endvermögen, das teilen egal wer was erwirschaftet hat. Dann wirst du ggf noch Betreuungsunterhalt leisten müssen, euere Tochter wird ja betreut.

Und, bevor du weiter fragst: Die Allgemeinheit muss nicht für deine nachehelichen Pflihten aufkommen, DAS wäre sittenwiedrig.


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