Hallo,
Zitat:
Sie arbeitet bisher nur auf 400 Euro Basis für die Firma, jetzt mittlerweile im zweiten Jahr. Das heißt, ich bezahle bisher alleine das Haus.
Das interessiert nicht. Arbeitet sie bei dir wirds eh schon grenzwertig....
Zitat:
Meine Noch-Ehefrau kann auf jeden Fall Wohngeld beantragen. Ich leider nicht, da ich dafür zu viel verdiene.
Falscher Fehler da du zum Unterhalt verpflichtet bist.
Zitat:
Kindesunterhalt steht absolut nicht zur Debatte. ich werde alles für meine Tochter tun!!!
Es ist Euere, nicht deine Tochter UND das Mädchen braucht eine entspannte, verlässliche Atmosphäre, Existenzsicherung.
hörnchen
Zugewinn ist alles zwischen Anfangs- und Endvermögen, das teilen egal wer was erwirschaftet hat. Dann wirst du ggf noch Betreuungsunterhalt leisten müssen, euere Tochter wird ja betreut.
Und, bevor du weiter fragst: Die Allgemeinheit muss nicht für deine nachehelichen Pflihten aufkommen, DAS wäre sittenwiedrig.