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 Unglaublich aber wahr.... von leithamel
Folgender Sachverhalt:



Auszug aus der Ehewohnung vor mehr als 1 1/2 Jahren. Lebt mit einer neuen Lebenspartnerin zusammen. Scheidung von mir beantragt. Lebe ebenfalls mit einem neuen Lebenspartner zusammen.

Gütertrennung schon vor Jahren notarielle vereinbart. Keine Kinder, Kein Versorgungsausgleich.

Scheidungstermin wurde sehr kurzfristig anberaumt. Im Vorfeld wurde schriftlich von meinem Ex mitgeteilt, das der Scheidung im Termin zugestimmt wird. Scheidungstermin erfolgte. Ex erschien nicht. Der Richter hat in Abwesenheit geschieden, da kein Umstand daür sprach, die Ehe aufrechtzuerhalten. Innerhalb der 4 wöchigen Frist wurde nun das Rechtsmittel eingelegt und der Fall liegt beim OLG.

Frage nun:

Hat ein solches Rechtsmittel überhaupt Erfolg ? Muss man also in Deutschland verheiratet bleiben obwohl beide in einer neuen Beziehung leben?


 Unglaublich aber wahr.... von hörnchen
Hallo,



leithamel hat geschrieben:

Hat ein solches Rechtsmittel überhaupt Erfolg ?




Kann ich mir schlecht vorstellen. Wie wird das denn begründet? Liest sich völlig abstrus, hast du eine Ahnung was das soll?



hörnchen


 Unglaublich aber wahr.... von leithamel
Ich wei?, das es sich völlig abstrus ließt. Ist aber die Wahrheit.



Mein Anwalt hat über diesen Sachverhalt nur müde gelächelt und meint, das es zu fast 100% keinen Erfolg haben wird. Und vermutlich ohne persönliches Erscheinen am OLG einen Beschluss geben wird, das das Rechtsmittel abgewiesen wird. Vorstellbar wäre nur, evtl. noch Trennungsunterhalt zu zocken (weil nachehelich ist ausgeschlossen) oder versuchen im Zugewinn etwas zu machen. Wäre aber ein Bauerntrick der ebenfalls nicht funktioniert, da bei Gütertrennung kein Zugewinn erfolgt.



Deshalb, mir völlig rätselhaft und sinnlos. Zumal vermutlich die Gegenseite die hohen Kosten komplett übernehmen muss und ausser "Spesen nichts gewesen".


 Unglaublich aber wahr.... von heinimeier
Sehr unwahrscheinlich, daß das OLG eine solche Berufung überhaupt zulässt. Wenn es nur um die reine Scheidung geht, wüßte ich derzeit nicht, mit welcher Begründung die Ehe nicht geschieden werden sollte.

Da das Trennungsjahr und offenbar auch die Frist für die Antragsstellung eingehalten wurden, sehe ich in der Berufungseinlegung lediglich - Dummheit (Verzeihung). Aber vielleicht will der gegnerische Anwalt schlicht und einfach etwas Kasse machen. Chancen sehe ich nicht. Imho die Ehe so oder so nach Ablauf von 3 Jahren geschieden wird.


 Unglaublich aber wahr.... von leithamel
GESCHIEDEN !!!!!!!

OLG hat die Sache per Beschluss beendet. Rechtskräftig erledigt!!!
Hipphipp Hurra


 Unglaublich aber wahr.... von hörnchen
Na siehste

:bia:

:musik: :musik: :musik:


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