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Hallo, bin neu hier und hoffe nicht eine bereits zuvor beantwortete Fragen zu wiederholen.
1. Wird vom Familiengericht bei Scheidung ein Rentenausgleich immer durchgeführt, oder nur wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind und Erziehungszeiten bestanden?
2. Kann ein Begünstigter freiwillig auf einen ihm zustehenden Rentenausgleich verzichten?
3. Ist es denkbar, daß bei einer in Deutschland rechtsgültig geschlossenen Ehe mit einem Ausländer und bei einer späteren Scheidung im Heimatland des ausländischen Partners - in diesem Fall in Thailand - dieser Rentenausgleich nicht berücksichtigt werden könnte. Oder muß zwingend eine in Deutschland geschlossenen Ehe auch von einem deutschen Familiengericht geschieden werden bzw. eine Scheidung im Ausland vom deutschen Familiegericht zusätzlich "abgesegnet" werden?
4. Angenommen, eine im Ausland geschiedene Ehe ohne Rentenausgleich, wäre nach deutschen Recht möglich, könnte evtl. später der hinsichtlich Rente benachteiligte Partner nachträglich bei einem deutschen Familiengericht den "vergessenen" Rentenausgleich einklagen?
Ich weiß, das geht teilweise schon sehr ins juristische, aber vielleicht kann jemand aus Erfahrung dennoch was dazu schreiben. Danke und schöne Grüße, jok
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