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hallo erstmal
ich war heute bei meinem Anwalt.
Da das Wort Vertrauensschutz hier des öfteren gefallen ist, habe ich ihn mal danach gefragt, was das heißt.
Die Definition ist: Man kann sich 6 Monate auf ein altes Gesetz berufen und es
auch anwenden.
Z.B.: Nach altem Scheidungsrecht muss der oder die
Unterhaltsempfänger/in erst arbeiten, wenn das
Kind 12 Jahre alt ist. Darauf kann sich der
Unterhaltsempfanger/in 6 Monate berufen, danach
wird das neue Scheidungsrecht angewandt, wenn
der Zahlungspflichtige dieses einklagt oder wenn
schon nach dem neuen Recht geschieden wurde.
d.h. der Vertrauensschutz auf das alte Scheidungsrecht ist nicht mehr vorhanden. Das mit dem Vertrauensschutz ist sinnvoll, da der Gesetzgeber beiden Parteien die Möglichkeit gibt, sich über ein neue Gesetz zu informieren, sei es durch Medien oder durch den Anwalt.
Und bezüglich dem neuen Scheidungsrecht, da hat sich der Gesetzgeber auch etwas bei gedacht, es ist nur schade, das der BGH bei dem aktuellen Urteil nicht den Sinn des neuen Scheidungsrecht bedacht hat, aber das Urteil sagt ja nur aus, das man sich die Scheidungsfälle bzw. die Arbeitspflicht des Zahlungsempfängers genauer anschauen muss.
LG Kakamido
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