Hallo "Schnell-Scheider"
>Bin schon seit über 3 Jahren von meiner Frau getrennt. (Gut für >ein "schnelle" Scheidung)
bedeutet dies, dass Du vor drei Jahren die Scheidung bereits bei
Gericht beantragt hast oder bedeutet es nur, dass ihr seit 3 Jahren
ausgezogen seit? Du sprachst von Kindesunterhalt, den Du zahlst.
Der würde normalerweise gerichtsfest festgelegt, ergo wundert es
mich, warum eine Scheidung 3 Jahre braucht. Unterstellt, der Antrag
läuft seit 3 Jahren, haftest Du für gemeinsame Schulden nur bis zur
Bestätigung der Antragsstellung. Ist der Auszug dokumentiert und
liegt ein solcher Antrag nicht vor, dann frage einen RA, ab wann man
hier nachweislich von einer Trennung auszugehen hat.
>Habe mir in der Zeit eine Wohnung gekauft und vermiete diese an >Feriengäste. Wohne dafür sehr günstig in einem kleinen Appartment.
Wenn der Kauf nach dem Scheidungsantrag erfolgte, ist Dein Geld
sicher. War das nicht der Fall, kann die Wohnung eventuell noch in
den Zugewinnausgleich einfließen. Die Frage, ob der obige Antrag
gestellt wurde und wann das war, ist hier entscheidend.
>Meine Frau hat hingegen nicht so "so viel Glück" und ist trotz meines
>Unterhalts für die Kinder (17 und 19) von 850 € pleite. Sie arbeitete
>auch noch ganze Tage !!!
tja, Frauen und Geld...... will ja hier mitlesenden Damen nicht zu sehr
an's Leder, aber meiner Lebenserfahrung nach fehlt einer Menge Damen
schlicht die Fähigkeit, einen Taschenrechner zu benutzen oder Geld
effizient einzusetzen. So klebt meine Ex beispielsweise zwanghaft an
einem Haus, dass so extrem weit vom Arbeitsplatz weg liegt, dass es
weitaus sinnvoller wäre, zum Arbeitsplatz in eine kleinere Wohnung
umzuziehen und das Haus stillzulegen oder zu vermieten (von Verkauf
ist da keine Rede, auch nicht von Zugewinnausgleich oder so). Aber
sie verballert lieber das bisschen Überschuss an Gehalt in Pkw's und
Fahrten zum Arbeitsplatz und Hausrenovierung, was erheblich mehr
kostet als eine Wohnung in Arbeitsplatznähe neu anzumieten und zu halten. Sie ist einfach unfähig, ihre extreme emotionale Bindung an
das Haus mit dem leeren Geldbeutel abzugleichen. Dabei weiß sie das
und ignoriert es fleissig.
>Ansprüche an mein Eigentum hegt sie nicht - ich auch nicht für Ihre evtl.
>Schulden.
na, dann sichere Dich lieber mal vorher ab. Sonst hegt sie diese
Ansprüche sehr wohl, sobald sie Geld riecht. Immerhin wäre es sehr
bequem, gegen Dich Zugewinnausgleichsansprüche aus der Immobilie
zu richten um eigene Defizite zu bezahlen nach dem Motto: Ich baue
zwar wirtschaftlichen Mist am laufenden Meter, aber der Ex zahlt's ja.
>Denke, jeder ist für "sein Ding" selber verantwortlich und sollte
>nicht "geteilt" werden
das ist auch eine ganz vernünftige Einstellung, aber Vernunft und
Unterhaltsrecht haben soviel gemeinsam wie Fußballspielen und
Teppichklopfen.....
Grüße, Starship