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Hallo zusammen,
Wenn die Ehepartner beide Deutsche sind, in Deutschland geheiratet haben und beide (gemeinsam) im Ausland (EU) leben oder zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichtung wenigstens einer, gilt dann das Scheidungsrecht des Wohnsitzlandes oder das deutsche? Wenn das deutsche Rcht gelten sollte, wird dann in Deutschland geschieden (Berlin?) oder hat der Wohnsitzstatt das Recht zur Scheidung nach deutschem Recht?
Es ist auch eine gemeinsame bewohnte ausländische Immobilie im Spiel.
Vielen Dank für eure Hilfe
Espresso
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