@batman
Wenn der Scheidungsurteil rechtskräftig ist, kannst du dann wieder heiraten (überleg Dir mal genau, ob du wieder heiraten möchtest, ist ja deine Entscheidung).
Bei mir lief es so ab:
Scheidung von mir beantragt im März 2006 (Trennung seit Dezember 2004), Gerichtstermin Anfang Oktober 2006 (weil der Versorgungsausgleich schnell durch ist, und Scheidung mit meinem Ex-Mann einvernehmlich), Scheidungsurteil im November 2006 rechtskräftig (grundsätzlich 4 Wochen nach dem Gerichtstermin, bei mir etwas länger, es liegt am Gericht, auf rechtskräftigen Scheidungsurteil mit Stempel vom Gericht abwarten, wenn da, dann bist du für nächstes Heiraten frei

), Wiederheirat im Februar 2007, seitdem bin ich glücklich mit meinem neuen Mann....
Bei mir ging es einwandfrei, weil wir keine Kinder haben. Bei meinem Mann (auch keine Kinder) ging`s mit der Scheidung sehr schwierig, weil seine Ex-Frau sehr hartnäckig ist. Mein Mann hat zum Glück einen sehr guten Anwalt, so daß er mit gegnerischen Anwalt einigen konnte.
Also, es kommt darauf an, ob deine Nochehefrau auch Scheidung möchte. Und auch ob Du Kinder hast.... alles kommt darauf an.
Missjuppi
P.S. Mit meinem Ex-Mann habe ich immer noch Schwierigkeiten mit Zugewinnausgleich, aber es wird schon gehn....