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 Wohneigentum und Arbeitspflicht von Street
Hallo zusammen, ich würde gerne einmal zwei Fragen stellen :



1. Wohneigentum



Meine Noch - Ehefrau und ich besitzen eine schuldenfreie Immobilie, keine minderjährigen Kinder im Haus, nur ich bin berufstätig.



Dieses Haus würde ich gerne behalten, weil ich hier viel Herzblut und Schweiß eingebracht habe um das Haus zu bauen.

Wie würde eine faire Nutzungsentschädigung, die ich für die genutzte Eigentumshälfte meiner Frau zahlen würde aussehen ?



Wer müßte bei der dann immer noch gemeinsamen Immobilie die Rücklagen für Werterhalt, Reparaturen und die Steuerlast tragen ?



Oder kann meine Frau auf einen Verkauf der Immobilie bestehen ?



2. Arbeitspflicht



Wir sind rund 30 Jahre verheiratet. Meine Frau ( 53 Jahre alt ) hat einige Jahre, mit Unterbrechungen in 400 Euro Jobs gearbeitet. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie nicht mehr. Meine Bemühungen Sie zu einer Tätigkeit zu bewegen .. Kinder sind aus dem Haus .. hat Sie immer mit den Worten : ... ich habe genug im Haushalt zu tun und einen Job finde ich auch nicht, abgelehnt.



Wie würde die Arbeitspflicht meiner Frau bei einer Trennung / Scheidung aussehen ? Dürfte Sie sich weiterhin weigern ?


 Wohneigentum und Arbeitspflicht von hörnchen
Hallo,



Zitat:
Wie würde eine faire Nutzungsentschädigung, die ich für die genutzte Eigentumshälfte meiner Frau zahlen würde aussehen ?




Geht in meinen Augen so nicht fair. Der korrekte Weg wäre dass Du Ihr den Zugewinn aus der Ehe auszahlst, dann könnte sie sich ggf. auch eine Wohnung kaufen....



Zitat:

Wer müßte bei der dann immer noch gemeinsamen Immobilie die Rücklagen für Werterhalt, Reparaturen und die Steuerlast tragen ?




Innerhalb der Ehe zahlen das ja faktisch beide. Ansonsten ganz klar der, der das Haus bewohnt.



Zitat:

Oder kann meine Frau auf einen Verkauf der Immobilie bestehen ?




Jein, sie kann auf den Zugewinn bestehen.



Was nun arbeiten betrifft wird die es mit 53 sicherlich schwehr haben etwas zu bekommen und bei einer Scheidung gibt es ersteinmal Trennungsunterhalt...... Auch hier wieder: Bei einer Scheidung und eventuell ALG2 käme sie in das Programm über 50 und da werden nicht wirklich viele vermittelt.



Wieviel verdienst Du denn?



hörnchen


 Wohneigentum und Arbeitspflicht von hörnchen
Hallo,



Zitat:
Wie würde eine faire Nutzungsentschädigung, die ich für die genutzte Eigentumshälfte meiner Frau zahlen würde aussehen ?




Geht in meinen Augen so nicht fair. Der korrekte Weg wäre dass Du Ihr den Zugewinn aus der Ehe auszahlst, dann könnte sie sich ggf. auch eine Wohnung kaufen....



Zitat:

Wer müßte bei der dann immer noch gemeinsamen Immobilie die Rücklagen für Werterhalt, Reparaturen und die Steuerlast tragen ?




Innerhalb der Ehe zahlen das ja faktisch beide. Ansonsten ganz klar der, der das Haus bewohnt.



Zitat:

Oder kann meine Frau auf einen Verkauf der Immobilie bestehen ?




Jein, sie kann auf den Zugewinn bestehen.



Was nun arbeiten betrifft wird die es mit 53 sicherlich schwehr haben etwas zu bekommen und bei einer Scheidung gibt es ersteinmal Trennungsunterhalt...... Auch hier wieder: Bei einer Scheidung und eventuell ALG2 käme sie in das Programm über 50 und da werden nicht wirklich viele vermittelt.



Wieviel verdienst Du denn?



hörnchen


 Wohneigentum und Arbeitspflicht von Street
Hallo,



Zitat:

Wie würde eine faire Nutzungsentschädigung, die ich für die genutzte Eigentumshälfte meiner Frau zahlen würde aussehen ?





Geht in meinen Augen so nicht fair. Der korrekte Weg wäre dass Du Ihr den Zugewinn aus der Ehe auszahlst, dann könnte sie sich ggf. auch eine Wohnung kaufen.... Entschädigung für Ihren Wohanteil.



Street Zitat :



Zugewinn zahlen ist klar, aber die Hälfte des Immobilienwertes ist nicht zu tragen. War auch nicht meine Frage.

Sondern : was müßte ich zahlen als Ausgleich für Ihren Wohnanteil ?



Zitat:



Wer müßte bei der dann immer noch gemeinsamen Immobilie die Rücklagen für Werterhalt, Reparaturen und die Steuerlast tragen ?





Innerhalb der Ehe zahlen das ja faktisch beide. Ansonsten ganz klar der, der das Haus bewohnt.



Street Zitat :



Kann sein das ich falsch liege, es geht nicht um die allgemeinen Kosten für ein Haus sondern um Werterhalt, Reparaturen und Steuerlast. Ein Mieter der ein Haus / Wohnung bewohnt zahlt dies natürlich auch nicht . Das ist die Aufgabe der Eigentümer und das sind wir ja beide.



Zitat:



Oder kann meine Frau auf einen Verkauf der Immobilie bestehen ?



Jein, sie kann auf den Zugewinn bestehen.



Street Zitat :



.. und ihren Anteil verkaufen oder zwangsversteigern .. ist faktisch unmöglich ... kauft niemand.



Zitat :



Was nun arbeiten betrifft wird die es mit 53 sicherlich schwehr haben etwas zu bekommen und bei einer Scheidung gibt es ersteinmal Trennungsunterhalt...... Auch hier wieder: Bei einer Scheidung und eventuell ALG2 käme sie in das Programm über 50 und da werden nicht wirklich viele vermittelt.



Street Zitat :



War auch nicht meine Frage .. das dies schwer ist ist mir schon klar, aber wie geht das mit der Arbeitspflicht ? Was wäre wenn ich meiner Frau ... wenn Sie selber nicht will ... Arbeitsstellen anbiete ?



Frage Hörnchen :



Wieviel verdienst Du denn?



Zitat Street :



Denke das ist für die Fragestellung eher zweitrangig ...;-))))


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